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Heckenschnitt in Siedlung

 
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Wassermann
Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 310
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 08.03.2010 09:01    Titel: Heckenschnitt in Siedlung Beitrag dem Moderator/Admin melden

Hallo Zusammen

Ich habe da mal eine Frage bzgl.. Heckenschnitt.
Ich wohne in einer Wohngesellschaft, wobei die Gesellschaft eh nur in der Presse steht, absolut schlechtes Image.
Nun haben wir hier Gärtner, die unsere Grünanlage (bereits in 10 Jahren immer weniger geworden) pflegen.
Diese guten Leute haben nach meiner Meinung überhaupt keine Ahnung von Schnitten ect. Die schneiden die Hecken jedes mal so tief ab (auf Stock) dass im Frühling bei uns an den Büschen nur ganz minimal grün zu erahnen ist. wie gesagt, die Büsche waren mal groß und saftig werden aber von Jahr zu Jahr immer tiefer geschnitten.
Jetzt habe ich mir mal das Landschafgesetz durchgelesen und dort steht, dass man vom 1 März bis September §64 Abs. 2, keine starken Buschschnitte durchführen darf. Reine Pflegeschnitte ja aber nicht bis auf Stock. Dieser Kahlschlag erfolgte am 2 März.

Meint ihr man könnte das auch auf die Siedlung münzen? Was habt Ihr evtl. für Erfahrungen gesammelt?


Gruß
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adv
Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 314
Wohnort: Hamburg

Verfasst am: 08.03.2010 09:01    Titel: Links zum Thema

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razor72
Moderator Moderator



Anmeldungsdatum: 14.09.2006
Beiträge: 7729
Wohnort: 59368 Werne

BeitragVerfasst am: 08.03.2010 09:49    Titel: Beitrag dem Moderator/Admin melden

Der Unterschied Formschnitt/Kahlschnitt wird wegen der brütenden Vögel gemacht.

Klar kannst Du versuchen denen einen reinzuwürgen, aber wie erklärst Du dem Ordnungsamt, dass die Gärtner Vögel verscheucht haben, die gerade ihr Nest bauen wollten?

Auch wenn es Gesetz ist wird das Amt, in diesem Fall, wohl kaum reagieren.

Nebenbei: Auch unser Bauhof macht ,selbst im Sommer, noch Rückschnitte.

_________________
Gruß Ralf
Zitat:
Es ist gerecht, dass jeder einzelne dazu beiträgt, die Ausgaben des Staates tragen zu helfen. Aber es ist nicht gerecht, dass er die Hälfte seines jährlichen Einkommens mit dem Staate teilen muss.

Friedrich der Große
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sternkoenig
Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2007
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 08.03.2010 10:28    Titel: Beitrag dem Moderator/Admin melden

Bei uns wurde die Frist seitens der Stadt wegen des üppigen Winters um 2 Wochen nach hinten verschoben. Vielleicht wurde das bei Euch auch gemacht?
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Bine
Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2009
Beiträge: 654
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 08.03.2010 12:48    Titel: Beitrag dem Moderator/Admin melden

Scheint wohl Gang und Gebe zu sein für Wohnungsgesellschaften alles so kurz wie möglich zu schneiden . Hier ist es nicht anders Evil or Very Mad
So muss der Gärtner nur 2 x im Jahr kommen , so was nennt man Kostensenkung stille

_________________
LASS VERGANGENES NICHT DEINE ZUKUNFT BESTIMMEN ; ABER LASS ES DIR EIN GUTER RATGEBER SEIN
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