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Koi aus dem Fluss
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sch nevs
Junior Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.06.2011
Beiträge: 12
Wohnort: Blieskastel

BeitragVerfasst am: 28.07.2011 23:18    Titel: Koi aus dem Fluss Beitrag dem Moderator/Admin melden

Hallo,

es ist unglaublich in was für Gewässer Koi´s leben können,
So war ich mit einem guten Bekannten bei Lion (Frankreich) angeln
und da haben wir ein paar interessante Fische gefangen, unter anderem ein Flussmonster und einen schönen großen Koi.

Siehe Bilder Smile


Gruss Sven
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adv
Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.06.2011
Beiträge: 314
Wohnort: Hamburg

Verfasst am: 28.07.2011 23:18    Titel: Links zum Thema

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razor72
Moderator Moderator



Anmeldungsdatum: 14.09.2006
Beiträge: 7933
Wohnort: 59368 Werne

BeitragVerfasst am: 29.07.2011 01:47    Titel: Beitrag dem Moderator/Admin melden

Mitnehmen und verkaufen, also den Koi. Wink
_________________
Gruß Ralf
Zitat:
Es ist gerecht, dass jeder einzelne dazu beiträgt, die Ausgaben des Staates tragen zu helfen. Aber es ist nicht gerecht, dass er die Hälfte seines jährlichen Einkommens mit dem Staate teilen muss.

Friedrich der Große

http://www.koiplaza.de/
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Nicole
Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 1724
Wohnort: Zwischen den Meeren

BeitragVerfasst am: 29.07.2011 07:21    Titel: Beitrag dem Moderator/Admin melden

Was ist der 1. denn für einer?
Fehlt da das Heck?

_________________
Gruß Nicole
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fch-pyromane
Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2009
Beiträge: 2107
Wohnort: 18507,Grimmen,M/V

BeitragVerfasst am: 29.07.2011 09:28    Titel: Beitrag dem Moderator/Admin melden

razor72 hat Folgendes geschrieben:
Mitnehmen und verkaufen, also den Koi. Wink


Warum verkaufen Question Mitnehmen und nach Quarantäne im eigenen Teich paddeln lassen Wink Der ist noch nicht mal hässlich.

_________________
Um die Liebe zur Heimat, zum Meer und zum Strand mit dir zu verbinden wirst du Ostseestadion genannt.

Hansestadt Rostock im Juni 1954

22.04.2012 alle nach HH!!!http://hansafans.de/news/11341-22ap.....iliches-kartenverbot.html
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sch nevs
Junior Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.06.2011
Beiträge: 12
Wohnort: Blieskastel

BeitragVerfasst am: 29.07.2011 09:52    Titel: Beitrag dem Moderator/Admin melden

Hallo,

nein das Heck fehlt nicht, das ist ein Wels, der größte Süßwasser Raubfisch, der mir bekannt ist.
Mitnehmen nein, lasse alle Fische die ich Angele dort wo Sie herkommen.


Gruss Sven
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Münsteraner
Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.08.2010
Beiträge: 317
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 29.07.2011 14:30    Titel: Beitrag dem Moderator/Admin melden

sch nevs hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

nein das Heck fehlt nicht, das ist ein Wels, der größte Süßwasser Raubfisch, der mir bekannt ist.
Mitnehmen nein, lasse alle Fische die ich Angele dort wo Sie herkommen.


Gruss Sven


Kannst du ja alles machen. Würde ich nur nicht so offen ins Internet stellen. Gemäß Tierschutzgesetz machst du dich damit nämlich STRAFBAR!

"...keinem Wirbeltier einen Schaden zufügen ohne vernünftigen Grund..." oder so ähnlich heißt es da. Und Angeln aus Spaß ist kein solcher "vernünftiger Grund"

_________________
Es gibt drei Arten des Lernens:
1. Durch Nachahmung - das ist die Einfachste
2. Durch nachdenken - das ist die Eleganteste
3. Durch Erfahrung - das ist die Schmerzhafteste
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Nicole
Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 1724
Wohnort: Zwischen den Meeren

BeitragVerfasst am: 29.07.2011 14:51    Titel: Beitrag dem Moderator/Admin melden

Nicole hat Folgendes geschrieben:
Was ist der 1. denn für einer?
Fehlt da das Heck?


Aha, okay, danke für die Erklärung....der ist ja richtig riesig! Shocked

_________________
Gruß Nicole
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micro79
Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.07.2007
Beiträge: 121
Wohnort: Hessen in der Nähe von Sontra

BeitragVerfasst am: 29.07.2011 18:48    Titel: Beitrag dem Moderator/Admin melden

@ Münsteraner

Er macht sich keineswegs strafbar da díe Fische in Frankreich gefangen wurden. Gott sei Dank kann man in ganz Europa selber entscheiden ob man einen Fisch wieder in die Freiheit entlässt oder nicht. Ups ich vergaß. Nicht ganz Europa. In Deutschland kocht man ja sein eigenes Süppchen und da MUSS jeder maßige gefangene Fisch getötet werden. Man darf keinen Fisch der groß genug ist zurücksetzen. Und das nennt man einheitliche EU. Alles Schwachmaten hier in Deutschland. Vom lebenden Köderfisch fange ich jetzt gar nicht an Rolling Eyes

_________________
Mfg Mirco
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pischi
Premium-Mitglied Premium-Mitglied



Anmeldungsdatum: 03.06.2010
Beiträge: 2314
Wohnort: Frankfurt (Oder)

BeitragVerfasst am: 29.07.2011 19:03    Titel: Beitrag dem Moderator/Admin melden

und das alles dank unserer "grünen". die maqchen mit ihren forderungen manchmal mehr kaputt als dass sie schützen.

aber ganz wichtig ist, ersteinmal DAGEGEN sein.

_________________
Mirko

meine Teichbaudoku
http://www.koi-live.de/viewtopic.ph.....998&highlight=pischis
Eigenbau Filter aus 240 Liter Mülltonnen
http://www.koi-live.de/ftopic26224.html
Eigenbau Eiweißabschäumer
http://www.koi-live.de/ftopic24666.html
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sch nevs
Junior Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.06.2011
Beiträge: 12
Wohnort: Blieskastel

BeitragVerfasst am: 29.07.2011 21:04    Titel: Beitrag dem Moderator/Admin melden

Hallo,

ja, das Deutsche Fischereigesetz ist echt für den a.....
Angele eigentlich nur in Frankreich und dort macht man sich nicht strafbar wenn man die Fische wieder freilässt.

Wink

Gruss Sven
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Bodo100
Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.07.2010
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 29.07.2011 21:19    Titel: Beitrag dem Moderator/Admin melden

Catch & release!

Mir flutschen die Fischlies immer beim schonenden abhaken wieder ins Wasser. Da kann man nichts machen. Laughing
(so in etwa sollte man argumentieren)
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archie01
Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.08.2010
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 29.07.2011 21:31    Titel: Beitrag dem Moderator/Admin melden

Dicki hat Folgendes geschrieben:
@ Münsteraner

MUSS jeder maßige gefangene Fisch getötet werden. Man darf keinen Fisch der groß genug ist zurücksetzen. Und das nennt man einheitliche EU. Alles Schwachmaten hier in Deutschland. Vom lebenden Köderfisch fange ich jetzt gar nicht an Rolling Eyes


Hallo
Das ist keineswwegs so , diese Regelung gibt es ausschließlich in Bayern , die Fischereigesetze sind halt von den Ländern bestimmt.
In den anderen Bundesländern ist es durchaus legitim , einen Fisch , der nicht Zielfisch ist , zurückzusetzen , auch wenn er das Mindestmaß hat.

Gruß
Archie
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Schnietz
Junior Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2011
Beiträge: 4
Wohnort: Stemwede

BeitragVerfasst am: 29.07.2011 23:01    Titel: Beitrag dem Moderator/Admin melden

Wenn man mit Tauwurm angelt und Aal fangen möchte und ein Karpfen beißt und ich keinen Karpfen mag muss ich ihn (wenn er maßig ist) laut Deutschem Gesetz trotzdem töten ? Was ist das für ein Blödsinn

Gruß Markus (der auch nur Catch&Release Angler ist)
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micro79
Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.07.2007
Beiträge: 121
Wohnort: Hessen in der Nähe von Sontra

BeitragVerfasst am: 29.07.2011 23:25    Titel: Beitrag dem Moderator/Admin melden

@archie01

Da muss ich dir leider wiedersprechen da diese Regelung nichts mit den Fischereigesetzen der Länder zu tun hat. Diese Regelung gilt bundeseinheitlich. Wenn ich zum angeln gehe und einen maßigen Fisch fange ist dieser zu töten und dann zu verwerten. Wie will man z.B Zielfisch definieren. Wie kann man gezielt auf z.B. Hecht gehen. Was mache ich wenn dann ein Zander oder Wels fange. Den darf ich dann zurücksetzen weil es kein Zielfisch ist. Dann könnten ja alle Catch & Release angler argumentieren das sie eigentlich auf einen anderen Zielfisch angeln und deshalb den Fisch zurückgesetzt haben. Z.B Wallerangler die einen Waller gefangen haben und diesen released haben da sie auf Großhecht gefischt haben.

Ich bin auch Catch & Releaser und noch dazu Bojenangler Wink
obwohl ich Fischereiaufseher bin.

_________________
Mfg Mirco
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archie01
Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.08.2010
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 30.07.2011 21:31    Titel: Beitrag dem Moderator/Admin melden

micro79 hat Folgendes geschrieben:
Dann könnten ja alle Catch & Release angler argumentieren das sie eigentlich auf einen anderen Zielfisch angeln und deshalb den Fisch zurückgesetzt haben. Z.B Wallerangler die einen Waller gefangen haben und diesen released haben da sie auf Großhecht gefischt haben..


Hallo
Exact , so ist es und deshalb gibt`s auch kein " Entnahmegebot " , mit der Ausnahme des Bundeslandes Bayern. Dort wird das Recht etwas anders ausgelegt. Fischereirecht ist halt Ländersache.
Ein Entnahmegebot oder etwas Ähnliches gibt es auch nicht im Tierschutzgesetz , eher das Gegenteil ist der Fall , die Gelehrten sind sich nicht sicher , das die bayrische Regelung nicht sogar dem höher anzusiedelndem Tierschutzrecht widerspricht und aufgehoben werden müßte .....

Gruß
Archie
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