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sch nevs Junior Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.06.2011 Beiträge: 12 Wohnort: Blieskastel
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Verfasst am: 28.07.2011 23:18 Titel: Koi aus dem Fluss |
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Hallo,
es ist unglaublich in was für Gewässer Koi´s leben können,
So war ich mit einem guten Bekannten bei Lion (Frankreich) angeln
und da haben wir ein paar interessante Fische gefangen, unter anderem ein Flussmonster und einen schönen großen Koi.
Siehe Bilder
Gruss Sven |
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adv Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.06.2011 Beiträge: 314 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 28.07.2011 23:18 Titel: Links zum Thema |
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razor72 Moderator 
Anmeldungsdatum: 14.09.2006 Beiträge: 7933 Wohnort: 59368 Werne
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Verfasst am: 29.07.2011 01:47 Titel: |
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Mitnehmen und verkaufen, also den Koi.  _________________ Gruß Ralf
| Zitat: | Es ist gerecht, dass jeder einzelne dazu beiträgt, die Ausgaben des Staates tragen zu helfen. Aber es ist nicht gerecht, dass er die Hälfte seines jährlichen Einkommens mit dem Staate teilen muss.
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Friedrich der Große
http://www.koiplaza.de/ |
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Nicole Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.06.2007 Beiträge: 1724 Wohnort: Zwischen den Meeren
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Verfasst am: 29.07.2011 07:21 Titel: |
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Was ist der 1. denn für einer?
Fehlt da das Heck? _________________ Gruß Nicole |
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fch-pyromane Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.08.2009 Beiträge: 2107 Wohnort: 18507,Grimmen,M/V
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Verfasst am: 29.07.2011 09:28 Titel: |
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| razor72 hat Folgendes geschrieben: | Mitnehmen und verkaufen, also den Koi.  |
Warum verkaufen Mitnehmen und nach Quarantäne im eigenen Teich paddeln lassen Der ist noch nicht mal hässlich. _________________ Um die Liebe zur Heimat, zum Meer und zum Strand mit dir zu verbinden wirst du Ostseestadion genannt.
Hansestadt Rostock im Juni 1954
22.04.2012 alle nach HH!!!http://hansafans.de/news/11341-22ap.....iliches-kartenverbot.html |
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sch nevs Junior Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.06.2011 Beiträge: 12 Wohnort: Blieskastel
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Verfasst am: 29.07.2011 09:52 Titel: |
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Hallo,
nein das Heck fehlt nicht, das ist ein Wels, der größte Süßwasser Raubfisch, der mir bekannt ist.
Mitnehmen nein, lasse alle Fische die ich Angele dort wo Sie herkommen.
Gruss Sven |
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Münsteraner Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.08.2010 Beiträge: 317 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 29.07.2011 14:30 Titel: |
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| sch nevs hat Folgendes geschrieben: | Hallo,
nein das Heck fehlt nicht, das ist ein Wels, der größte Süßwasser Raubfisch, der mir bekannt ist.
Mitnehmen nein, lasse alle Fische die ich Angele dort wo Sie herkommen.
Gruss Sven |
Kannst du ja alles machen. Würde ich nur nicht so offen ins Internet stellen. Gemäß Tierschutzgesetz machst du dich damit nämlich STRAFBAR!
"...keinem Wirbeltier einen Schaden zufügen ohne vernünftigen Grund..." oder so ähnlich heißt es da. Und Angeln aus Spaß ist kein solcher "vernünftiger Grund" _________________ Es gibt drei Arten des Lernens:
1. Durch Nachahmung - das ist die Einfachste
2. Durch nachdenken - das ist die Eleganteste
3. Durch Erfahrung - das ist die Schmerzhafteste |
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Nicole Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.06.2007 Beiträge: 1724 Wohnort: Zwischen den Meeren
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Verfasst am: 29.07.2011 14:51 Titel: |
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| Nicole hat Folgendes geschrieben: | Was ist der 1. denn für einer?
Fehlt da das Heck? |
Aha, okay, danke für die Erklärung....der ist ja richtig riesig!  _________________ Gruß Nicole |
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micro79 Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.07.2007 Beiträge: 121 Wohnort: Hessen in der Nähe von Sontra
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Verfasst am: 29.07.2011 18:48 Titel: |
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@ Münsteraner
Er macht sich keineswegs strafbar da díe Fische in Frankreich gefangen wurden. Gott sei Dank kann man in ganz Europa selber entscheiden ob man einen Fisch wieder in die Freiheit entlässt oder nicht. Ups ich vergaß. Nicht ganz Europa. In Deutschland kocht man ja sein eigenes Süppchen und da MUSS jeder maßige gefangene Fisch getötet werden. Man darf keinen Fisch der groß genug ist zurücksetzen. Und das nennt man einheitliche EU. Alles Schwachmaten hier in Deutschland. Vom lebenden Köderfisch fange ich jetzt gar nicht an  _________________ Mfg Mirco |
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pischi Premium-Mitglied 
Anmeldungsdatum: 03.06.2010 Beiträge: 2314 Wohnort: Frankfurt (Oder)
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sch nevs Junior Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.06.2011 Beiträge: 12 Wohnort: Blieskastel
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Verfasst am: 29.07.2011 21:04 Titel: |
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Hallo,
ja, das Deutsche Fischereigesetz ist echt für den a.....
Angele eigentlich nur in Frankreich und dort macht man sich nicht strafbar wenn man die Fische wieder freilässt.
Gruss Sven |
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Bodo100 Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.07.2010 Beiträge: 43
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Verfasst am: 29.07.2011 21:19 Titel: |
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Catch & release!
Mir flutschen die Fischlies immer beim schonenden abhaken wieder ins Wasser. Da kann man nichts machen.
(so in etwa sollte man argumentieren) |
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archie01 Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.08.2010 Beiträge: 56
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Verfasst am: 29.07.2011 21:31 Titel: |
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| Dicki hat Folgendes geschrieben: | @ Münsteraner
MUSS jeder maßige gefangene Fisch getötet werden. Man darf keinen Fisch der groß genug ist zurücksetzen. Und das nennt man einheitliche EU. Alles Schwachmaten hier in Deutschland. Vom lebenden Köderfisch fange ich jetzt gar nicht an  |
Hallo
Das ist keineswwegs so , diese Regelung gibt es ausschließlich in Bayern , die Fischereigesetze sind halt von den Ländern bestimmt.
In den anderen Bundesländern ist es durchaus legitim , einen Fisch , der nicht Zielfisch ist , zurückzusetzen , auch wenn er das Mindestmaß hat.
Gruß
Archie |
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Schnietz Junior Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.06.2011 Beiträge: 4 Wohnort: Stemwede
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Verfasst am: 29.07.2011 23:01 Titel: |
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Wenn man mit Tauwurm angelt und Aal fangen möchte und ein Karpfen beißt und ich keinen Karpfen mag muss ich ihn (wenn er maßig ist) laut Deutschem Gesetz trotzdem töten ? Was ist das für ein Blödsinn
Gruß Markus (der auch nur Catch&Release Angler ist) |
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micro79 Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.07.2007 Beiträge: 121 Wohnort: Hessen in der Nähe von Sontra
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Verfasst am: 29.07.2011 23:25 Titel: |
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@archie01
Da muss ich dir leider wiedersprechen da diese Regelung nichts mit den Fischereigesetzen der Länder zu tun hat. Diese Regelung gilt bundeseinheitlich. Wenn ich zum angeln gehe und einen maßigen Fisch fange ist dieser zu töten und dann zu verwerten. Wie will man z.B Zielfisch definieren. Wie kann man gezielt auf z.B. Hecht gehen. Was mache ich wenn dann ein Zander oder Wels fange. Den darf ich dann zurücksetzen weil es kein Zielfisch ist. Dann könnten ja alle Catch & Release angler argumentieren das sie eigentlich auf einen anderen Zielfisch angeln und deshalb den Fisch zurückgesetzt haben. Z.B Wallerangler die einen Waller gefangen haben und diesen released haben da sie auf Großhecht gefischt haben.
Ich bin auch Catch & Releaser und noch dazu Bojenangler
obwohl ich Fischereiaufseher bin. _________________ Mfg Mirco |
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archie01 Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.08.2010 Beiträge: 56
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Verfasst am: 30.07.2011 21:31 Titel: |
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| micro79 hat Folgendes geschrieben: | | Dann könnten ja alle Catch & Release angler argumentieren das sie eigentlich auf einen anderen Zielfisch angeln und deshalb den Fisch zurückgesetzt haben. Z.B Wallerangler die einen Waller gefangen haben und diesen released haben da sie auf Großhecht gefischt haben.. |
Hallo
Exact , so ist es und deshalb gibt`s auch kein " Entnahmegebot " , mit der Ausnahme des Bundeslandes Bayern. Dort wird das Recht etwas anders ausgelegt. Fischereirecht ist halt Ländersache.
Ein Entnahmegebot oder etwas Ähnliches gibt es auch nicht im Tierschutzgesetz , eher das Gegenteil ist der Fall , die Gelehrten sind sich nicht sicher , das die bayrische Regelung nicht sogar dem höher anzusiedelndem Tierschutzrecht widerspricht und aufgehoben werden müßte .....
Gruß
Archie |
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