Foscam für den Einsatz als Unterwasserkamera

Mike2

Mitglied
Hallo Leute,

ich habe eine Frage bezüglich der Zuverlässigkeit der Foscam FI9821 oder Nachfolger FI9831.

Meine FI9821 ist nach 26 Monaten Betrieb ausgefallen und ich habe sie diese Woche durch eine neue Kamera ersetzen müssen.
Leider habe ich nicht die AGB des neuen Lieferanten gelesen und musste jetzt feststellen, dass ich nur 6 Monate Gewährleistung bekommen habe. Jetzt frage ich mich, ob es den Aufwand lohnt wegen zusätzlichen 18 Monaten die schon im Betrieb befindliche Kamera wieder auszubauen und zurückzuschicken.

So viel zur Erklärung, jetzt die Frage an euch, wie viele von euch hatten schon einen Ausfall innerhalb der ersten 24 Monaten?
 

Kuki

Mitglied
Nach 6 Monaten greift lediglich die Beweislastumkehr ( Beim Kauf als Privatkunde ). Deine Gewährleistung beträgt weiterhin 2 Jahre.

Siehe hierzu ->

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__438.html

und zur Beweislastumkehr der 476er

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__476.html

Und wenn deine defekte Kamera bspw. einen Elektrischen Schlag ins Wasser schickt und deine Koi draufgehen, stellste einfach Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder auch nach BGB §823 :wink:
So einfach ist das.
 

Mike2

Mitglied
Danke für eure Antworten.

Ja, ich bin Endverbraucher und das mit der Beweislastumkehr ist mir im Prinzip auch bekannt. Das kann aber je nach Händler sehr stressig werden. Bei einem Kaufpreis von ca. 100€ ist der Kaufwert schnell überstiegen.

Daher werde ich in Zukunft darauf achten, was in den AGB steht, denn wenn vom Händler 24 Monate Gewährleistung direkt angeboten werden habe ich diesen potentiellen Ärger nicht.
 

KHSCHI

Mitglied
Mike2 schrieb:
So viel zur Erklärung, jetzt die Frage an euch, wie viele von euch hatten schon einen Ausfall innerhalb der ersten 24 Monaten?
Ja meine hat sich in letzter Zeit auch immer aufgehängt war auch 2 Jahre alt.
Die habe ich jetzt aber durch die Foscam HD FI9816P schwarz für 73 Euro ersetzt. Die reicht mir aus für Unterwasser.
 

wr

Business Mitglied
Hallo,

823 ist unerlaubte Handlung, was soll da unerlaubt sein ?? Und da die Kamera nicht für den Teichbetrieb gedacht ist und bei der Beweisumkehr müßtest Du nachweisen, daß der Fehler auch aufgetreten wäre, wenn die Kamera nicht am Teich betrieben worden wäre. Dazu viel Spaß das nachzuweisen.
Gruß W
 
Oben