Verkehrssicherungspflicht für Gartenteiche

Harald Tracht

Mitglied
Hallo Zusammen,
ein vielfach unterschätztes Thema, denn leider ereignen sich jedes Jahr immer noch viel zuviele Unfälle, hauptsächlich mit Kleinkindern, bis hin zum Tod.
Jeder Teichbesitzer sollte zumindest die gesetzlichen Vorgaben zur Verkehrssicherungspflicht für Gartenteiche kennen und idealerweise auch so handeln.
Zusammen mit einem Anbieter für Zäune aller Art, haben wir jahreszeitlich unterschiedliche Rabattaktionen für Gartenteichbesitzer abgestimmt.
Rabattcodes können bei Bedarf über unseren Webshop "Sicherung Gartenteiche" abgerufen werden.
 
Moin..

In Deutschland nur dann, wenn man als Hauseigentümer sein Grundstück so abgesichert hat, das ein betreten des Grundstückes erschwert wird.

Bsp. fällt ein Kind in den Teich und Grundstück ist nicht gesichert, bist du schuld und die Versicherung greift in keinem Fall. Verkehssicherungspflicht!!!

Fällt ein Kind in den Teich, deren Grundstück mit einem 180cm hohen Zaun gesichert ist, bist du nicht schuld.

Wir hatten ein zugängliches Grundstück mit Teich und vielen neugierigen Kindern.. Drum waren wir beim Anwalt und haben uns beraten lassen..
Jetzt läuft um das Grundstück ein 180cm Zaum herum und wir fühlen uns sicherer was das angeht.

Lg Rene
 

JeMe

Mitglied
Moin !

Bsp. fällt ein Kind in den Teich und Grundstück ist nicht gesichert, bist du schuld und die Versicherung greift in keinem Fall. Verkehssicherungspflicht!!!
Ganz so einfach ist das nicht.

Meine Versicherung würde zahlen..
Allerdings ist die rechtliche Aufarbeitung so eines Falles alles andere als einfach. Dennoch hat es diesbezüglich bereits höchstrichterliche Rechtsprechungen gegeben. :wink:
 

keule07

Plus Mitglied
JeMe schrieb:
Moin !

Ganz so einfach ist das nicht.

Meine Versicherung würde zahlen..
Allerdings ist die rechtliche Aufarbeitung so eines Falles alles andere als einfach. Dennoch hat es diesbezüglich bereits höchstrichterliche Rechtsprechungen gegeben. :wink:
Mag schon sein... Aber wer möchte im Fall des Falles mit der Last und dem Ärger leben wollen?
Und wie heißt es so schön... Kinder können oft für ihr Handeln nicht haftbar gemacht werden.
Also ich hätte da so meine Bedenken bei fehlender Absicherung, da Wasser und Feuer immer
wie ein Magnet für Kinder sind.


Grüße
Micha
 

razor72

Moderator
Teammitglied
Neben der geldlichen Geschichte kommt die moralische Komponente ja noch hinzu.

Wer möchte schon gerne dem Nachbarn erklären das sein 3-jähriges Kind gerade tot aus dem Teich gezogen wurde?

Mein Garten ist von einer dichten Hecke umgeben, wenn da ein Kind durchkrabbelt hat es erstmal blutige Arme.
 

JeMe

Mitglied
Mag schon sein... Aber wer möchte im Fall des Falles mit der Last und dem Ärger leben wollen?
Mein Post bezog sich nur auf die rechtliche Komponente. Die persönliche/menschliche ist da ein ganz anderes Kaliber, dass kann ich dir aus beruflicher Erfahrung versichern.
 

hansemann

Mitglied
JeMe schrieb:
Moin !

Bsp. fällt ein Kind in den Teich und Grundstück ist nicht gesichert, bist du schuld und die Versicherung greift in keinem Fall. Verkehssicherungspflicht!!!
Ganz so einfach ist das nicht.

Meine Versicherung würde zahlen..
Allerdings ist die rechtliche Aufarbeitung so eines Falles alles andere als einfach. Dennoch hat es diesbezüglich bereits höchstrichterliche Rechtsprechungen gegeben. :wink:
Sehe ich ähnlich, Deckung bei Vorsatz nein, bei grober Fahrlässigkeit je nach Versicherungsschutz möglich. Leichte Fahrlässigkeit in der Regel mitversichert.
Egal, absolute Tragödie.....
 

edekoi

Mitglied
razor72 schrieb:
Wer möchte schon gerne dem Nachbarn erklären das sein 3-jähriges Kind gerade tot aus dem Teich gezogen wurde?
Wenn er seiner elterlichen Pflicht nachgekommen wäre und damit seiner Aufsichtspflicht, würde er sein Kind davor bewahren.
 

k0i12

Mitglied
edekoi schrieb:
razor72 schrieb:
Wer möchte schon gerne dem Nachbarn erklären das sein 3-jähriges Kind gerade tot aus dem Teich gezogen wurde?
Wenn er seiner elterlichen Pflicht nachgekommen wäre und damit seiner Aufsichtspflicht, würde er sein Kind davor bewahren.
Also Mann kann auch übertreiben, wer ist nicht als Kind schon Ma von irgendwo abgehauen oder hatt irgend ein anderen Mist angestellt.
Hättest du Kinder würdest du nicht so denken, es muss jetzt nicht unbedingt 3 jährig sein.
Aber Mann stelle sich vor ein 6jähriger hatt Hausarrest und haut ab, 10minuten später merken es die Eltern doch das Kind liegt schon beim Nachbarn im Teich, niemand kann ein Kind 24/7 jede Sekunde beaufsichtigen.
 

razor72

Moderator
Teammitglied
Ich bin als Kind mal meiner Mutter abgehauen und in die Hundehütte vom Wachhund der Metzgerei gegenüber geflüchtet. Selbst der Mitarbeiter hat sich nicht getraut mich dort rauszuholen.

Nach einer Weile hat der Hund mich dann am Hosenboden rausgetragen und zu meiner Mutter gebracht.

Sowas passiert also schneller als man gucken kann.
 
G

Gelöschtes Mitglied 12158

Guest
k0i12 schrieb:
edekoi schrieb:
razor72 schrieb:
Wer möchte schon gerne dem Nachbarn erklären das sein 3-jähriges Kind gerade tot aus dem Teich gezogen wurde?
Wenn er seiner elterlichen Pflicht nachgekommen wäre und damit seiner Aufsichtspflicht, würde er sein Kind davor bewahren.
Also Mann kann auch übertreiben, wer ist nicht als Kind schon Ma von irgendwo abgehauen oder hatt irgend ein anderen Mist angestellt.
Hättest du Kinder würdest du nicht so denken, es muss jetzt nicht unbedingt 3 jährig sein.
Aber Mann stelle sich vor ein 6jähriger hatt Hausarrest und haut ab, 10minuten später merken es die Eltern doch das Kind liegt schon beim Nachbarn im Teich, niemand kann ein Kind 24/7 jede Sekunde beaufsichtigen.
Ich glaúbe er hat Kinder. Von daher...

Ich vertrete ganz klar den Standpunkt, dass ich mich nicht in die Art und Weise einmische wie andere mit Ihren Kindern verfahren.
Denn jeder hat auch seine eigenen Ansätze.

Ja, es ist nicht möglich 24/7 auf zu passen.
Doch, man sollte nach Möglichkeit trotzdem immer aufpassen.
Und wenn ich nicht aufpassen kann, muss ich dafür sorgen Maßnahmen zu ergreifen die für Sicherheit sorgen.

Zu deinem Beispiel: Ich finde ein 6 jähriger sollte längst schwimmen können. Das kannst du nicht bei anderen Kindern steuern, aber bei deinen eigenen. Sofern andere Kinder zu Besuch sind, ist der Teich z.B. Sperrzone oder man muss mit raus gehen. Man kann sich aber auch von den Eltern vorher rückversichern lassen ob das Kind schwimmen kann und auf die Gefahr hinweisen das ein Teich existiert. Im Extremfall könnte man sich sogar unterschreiben lassen das die Eltern das Kind auf eigene Gefahr da lassen. (Ja ich weiß, ist übertrieben)

Ich habe da ein schönes Beispiel das dieses Problem schön aufgreift.
Kindergeburtstag, Eltern kommen vorbei, setzen sich hin, fangen an zu schnacken.
Kinder laufen draußen rum und wollen sofort auf das Klettergerüst und rutschen.
Denkst du nur ein Elternteil hat sich dafür interessiert?
Die denken Sie geben die Verantwortung ab, sobald sie woanders sind.
Hätte ich nicht beherzt das ein oder andere Mal hingelangt hätten sich die Krümel das Genick gebrochen, während die Muttis sich einen erzählt haben.
Ich war regelrecht schockiert wie sorglos da manche sind.

Gegen unbefugtes Eindringen auf das Grundstück kann man natürlich kaum was machen, außer einzäunen. Eventuell Kameras mit Bewegungssensor und Alarm auf dem Handy.

Es ist und bleibt ein schwieriges Thema.
Auf die versicherungstechnische Frage würde ich das nicht mal reduzieren.
Vielmehr geht es doch um Verantwortung, Erziehung und Schadensfallvermeidung.
 

razor72

Moderator
Teammitglied
"Schwimmen" und mit "Klamotten schwimmen" sind zwei verschiedene Dinge.
Das wirst Du feststellen wenn Du den Rettungschwimmer Gold machst.

Von Herbst bis Frühjahr ist es außerdem was anderes wie im Sommer..

Stell dir von zwei 9-jährige machen eine "Gartenerkundung" und einer fällt, im Winterparka und Stiefeln, in den Teich.
Der hat so gut wie keine Chance da rauszukommen und sein Kollege kriegt vielleicht auch noch Panik.

Ich weiß was ich als Kind alles angestellt habe und daher weiß ich auch das man Kinder nicht 24/7 beaufsichtigen kann.

Nebenbei: Ich bin in einem Neubaugebiet aufgewachsen.
Ich kenne in der Siedlung jedes Haus von innen und saß bei den meisten Häusern neben dem Richtkranz.
Unser Wettkampf war "Richtkranzklatschen". Einfache Regeln: Wir standen unten vor dem Zaun und wer zuerst am Richtkranz war hatte gewonnen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 12158

Guest
Tatsächlich habe ich den Rettungsschwimmer gemacht. :D

Sicher hast du Recht.
Aber ich habe auch Recht. :D

Es gibt eben keine 100% Lösung für diese Probleme.
Man findet für alles genug Argumente.

Manchmal frage ich mich, wie wir alle nur so alt werden konnten. :lol:
Die Eltern müssen sich zumindest der Gefahren bewusst machen.
Den Rest regelt sowieso das Leben. 8)
 

Hoshy

Mitglied
Moin
Das Problem liegt bei den Eltern.Es wird den Kindern nichts zugetraut,alles verboten.Man muß den Kindern die Gefahren erklären und vor allem Vertrauen in sie haben.
Die Verkehrssicherungspflicht bleibt aber trotzdem bei unds Teichbesitzern.
 
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