Rechtslage bei Teichbau im Garten einer Eigentumswohnung

Kawarigoi

Mitglied
Hallo Zusammen,

bevor ich mich an einen Rechtsanwalt wende würde ich mich noch gerne hier im Forum erkundigen ob mir vielleicht jemand weiter helfen kann.

Es geht um den Bau eines Koiteiches im Garten (300m2) meiner Eigentumswohnung der mir als Sondernuzungsrecht zugeteilt ist. Größe des Teiches ist 4,2x2,3m und 1,5m tief 15000l. Ebenerdig gemauert.

Meine Fragen wären: handelt es sich hier um eine bauliche Veränderung? Ich würde sagen ja.

Benötige ich dann hierfür eine Genehmigung ALLER Miteigentümer oder genügt ein Mehrheitsbeschluss?

Geht mit dem Bau eine „erhebliche optische Veränderung des Gebäudes“ einher?( Wenn ja dann Beschluss aller Eigentümer)

Die Verwaltung meint hierzu zwar es benötigt überhaupt keine Genehmigung aber das kann ich nicht glauben da ja schon ein gepflasterter weg eine bauliche Veränderung darstellt.

Vielleicht kennt sich hier ja in solchen Fällen jemand gut aus oder hat es selbst schon gemacht und kann mir etwas weiterhelfen.

Grüße
 

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aquaa

Mitglied
Hi,

eine Rechtsauskunft kann Dir hier niemand geben, denn das darf nur ein Anwalt.
Aber meine persönliche Meinung dazu:

Ein gepflasterter Weg ist eine bauliche Veränderung? Wäre mir neu. Wenn dann wird eine gepflasterte Fläche höchstens zur Berechnung des Niederschlagswassers genutzt, was Du an die Gemeinde zahlst und so angeben müsstest.
In der Regel sind Teiche bis 100m³ genehmigungsfrei.
Schaue dazu auch hier:
alternativ schaue in der Bauordnung Deines Bundeslandes nach.
 
eine Rechtsauskunft kann Dir hier niemand geben, denn das darf nur ein Anwalt.
Für mich stellt sich die Frage, benötigst Du einen Rechtsanwalt um den Bau des Teiches durchzusetzen, ist das sinnvoll?
Ich würde die betroffenen Nachbarn versuchen von Anfang an einzubinden in das Projekt. Wenn sich einer davon absolut stur dagegen stellt macht es aus meiner Sicht wenig Sinn den Teichbau auf Teufel komm raus durchzusetzen.
 

Joshi65

Mitglied
Sehe ich wie Mikrobe,
Kannst dann nachher nicht in Ruhe schlafen weil du Angst haben musst das dir einer was in den Teich schmeißt usw.
 

Gotti

Plus Mitglied
Ein Anwalt wird dir dabei nicht helfen können. Die Fläche auf dem dein Sondernutzungsrecht besteht ist Gemeinschaftseigentum. Ein Gartenteich darauf wird die Zustimmung aller Miteigentümer erfordern, es handelt sich ja nicht um ein paar Blümchen die du anpflanzt oder einen Sandkasten für Kinder. Der Gartenteich müßte zudem verkehrssicher sein, d.h. du mußt ihn einzäunen. Das Ganze prägt dann sicher das Gesamtbild des kleinen Garten. Ich sage, entweder stimmen alle bei der Eigentümerversammlung zu, oder du kannst die Aktion vergessen.
 

Frank67

Mitglied
Gotti hat es ziehmlich gut auf den Punkt gebracht......

Das sind die Nachteile bei einer Eigentumswohnung, da läuft ohne zustimmung der anderen relativ wenig...
 

Kawarigoi

Mitglied
Danke für die Antworten.
Gut der Garten an sich ist ja eingezäunt und das Gartentor verschlossen. Somit sicher.

Ja was ich so im Internet finden konnte ist so ziemlich alles was keine Bepflanzung ist eine bauliche Veränderung. Wege, Mauern, Sichtschutzwände, vergrößerte Terrasse, Sonnensegel usw.

Konkret ist das Problem momentan eben folgendes... es sind 2 Häuser mit je 6 Wohnungen. In dem Haus in dem ich wohne hat keiner ein Problem damit. Beide Häuser sind aber eine Gemeinschaft und ausgerechnet aus dem anderen Haus stellt sich einer etwas quer. Er hat zwar nichts dagegen will es mir aber nicht schriftlich geben. Weil er Nichts unterschreibt was nicht zwingend sein muss.
Tja und der Bau ist eben auch schon halb fertig weil es ganz am Anfang hieß, dass es gar keine Genehmigung benötigt. Und erst im Nachhinein habe ich mich genauer damit befasst und festgestellt dass es eben so einfach wohl nicht ist.

Dass es ohne Zustimmung geht davon bin ich auch mittlerweile weg. Ich hoffe eben nur darauf dass evtl doch die Mehrheit der Eigentümer genügt was wohl der Fall wäre wenn es keine erhebliche optische Veränderung ist.

Vom Rechtsanwalt will ich dann nur wissen was ich benötige um abgesichert zu sein wenn hinterher einer wirklich was dagegen hat. Wenn ich die 100% benötige muss ich eben nochmal ins Gespräch gehen und schauen ob ich ihn umstimmen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 13748

Guest
Das normale Vorgehen wäre m.E. Antrag stellen und in der EV genehmigen lassen. Ich gehe davon aus, dass Du 100% brauchst, kannst es aber dennoch mit Mehrheit beschliessen lassen. Diejenigen, die nicht zugestimmt haben, können den Beschluss anfechten. Dafür gelten aber straffe Fristen und sie müssen aktiv werden.

Da ich kein RA bin, würde ich Dir empfehlen, einen zu konsultieren, bevor Du den Bau fortsetzt.
 

Kawarigoi

Mitglied
Ah ok also wenn das so klappt wäre das wirklich noch eine Chance! Ich werde mich auf jeden Fall beim RA schlau machen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13748

Guest
Oder mal mit einem versierten Beirat einer größeren Eigentümergemeinschaft sprechen. Die sind teilweise sehr fit in solchen Themen...
 

Gotti

Plus Mitglied
Wenn du schon mit dem Bau begonnen hast, d.h. das seit längerer Zeit deutlich für jeden ersichtlich und erkennbar ist, und niemand dagegen aktiv wurde, dann spricht das schon mal für dein Projekt. Besitzer von Eigentumswohnungen sind da nach meiner Erfahrung sehr schnell mit Reaktionen wenn sich am Gemeinschaftseigentum etwas abspielt und sie davon nicht begeistert sind.
 

Kawarigoi

Mitglied
genau. Wirklich dagegen hat keiner was. Das habe ich davor auch mündlich abgeklärt. Sonst hätte ich nicht angefangen.

Ja bezieht sich auf meinen Garten. Habe ich davor vielleicht nicht ganz klar ausgedrückt. Jede Erdgeschosswohnung hat einen Garten mit ca. 300m2. Da ist also nicht gleich der halbe Garten voll Teich. Und der Teich ist nicht mal von den Balkonen sichtbar weil er neben dem Haus liegt. Es können nur 2 Parteien über mir überhaupt den Teich sehen. Diese sind einverstanden.
Hierzu gibt es dann eben auch noch den Punkt dass eine bauliche Veränderung nur mit Mehrheit beschlossen werden muss, aber wenn die Veränderung einen Eigentümer direkt beeinträchtigt dann muss dieser auch zustimmen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13748

Guest
Wäre ich Mitglied der Eigentümergemeinschaft, würde ich auf Genehmigung bestehen und zwar mit zahlreichen Auflagen für den Erbauer. Da es sich um Geimschaftseigentum handelt, haftet auch die Gemeinschaft, falls mit dem Teich irgendwas ist (Keller wird nass, irgendwas sackt ab, Kind ertrinkt, der Tümpel wird zur stinkenden Mückenkloake, was auch immer). Diese Haftung würde ich per Beschluss auf den Erbauer abwälzen, sofern möglich (falls nicht, keine Genehmigung). Im Zweifel würde ich ihn verpflichten, den Teich zurückzubauen, wenn Haftungsfälle eintreten oder die Wohnung verkauft werden soll.

Man muss es auch mal aus der Sicht der Miteigentümer sehen: warum soll ich als Bewohner des anderen Hauses, der nichts vom Teich hat, für ein ertrunkenes Kind gesamtschuldnerisch (!) haften? Im Grunde wären sie dumm, ihm das durchgehen zu lassen und ich verstehe sehr gut, weshalb der eine nichts unterschreiben möchte.

Hinzu kommt, erstmal mit dem Bau beginnen und anschließend fragen, bestärkt nicht mein Vertrauen in den Erbauer als Miteigentümer...
 

Kawarigoi

Mitglied
Ja stimme ich dir zu. Wobei man die Haftung schon auf mich beschränken kann per Beschluss. Ich will natürlich auch dass niemand dadurch einen Nachteil hat. So einen Haftungsausschluss haben wir auch beschlossen bei einer Anmietung eines Kellerabteils der eigentlich Zur Gemeinschaftsfläche gehört.

Wie gesagt. Gefragt habe ich mündlich vorher alle. Da habe ich mich vorerst leider auch einfach nur auf die Aussage der Verwaltung verlassen die sagte ich müsste Niemanden fragen.
 
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