Suche Wofasteril

Volker.P

Mitglied
Hallo
Wer kann mir helfen?
Suche Wofa E 400 oder Classic heißt das jetzt.
Könnte selbst abholen, wenn es nicht zu weit ist.
Ca. 100 km Umkreis von 48599.
Brauche höchstens 1 Liter. Leider ist die Beschaffung schwierig geworden.
Und keine Sorge, ich weiß damit umzugehen.
Falls jemand einen Schluck über hat wäre ich dankbar über Hilfe.
Vielleicht verschickt ja auch jemand ??
LG Volker
 
Wer kann mir helfen?
Suche Wofa E 400 oder Classic heißt das jetzt.
Dürfte schwierig werden. Hinweis: Dieses Produkt unterliegt der Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe und darf deshalb nur an „berufliche Verwender“ abgegeben werden.

Wozu möchtest Du es denn einsetzen?
 

Volker.P

Mitglied
Dürfte schwierig werden. Hinweis: Dieses Produkt unterliegt der Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe und darf deshalb nur an „berufliche Verwender“ abgegeben werden.

Wozu möchtest Du es denn einsetzen?
Das ist mir Bekannt. Darum frage ich hier um Hilfe.
Gestern ist mein ältester Koi von Bord gegangen.
Der sah von unten nicht gut aus. Leider war ihm nicht mehr zu helfen.
Bevor da was im Wasser schlummert ,helfe ich mit Wofa den anderen Fischen.
Hab das Zeug schon öfters ,auch gegen bestimmte Parasiten eingesetzt.
Oft heißt vielleicht alle 2 Jahre.
Wenn man damit unzugehen weiß, ist das Mittel super.
LG Volker
 

mimmeln

Mitglied
Das Problem ist der Transport:
Versand nur an gewerbliche Verwender und nur innerhalb Deutschlands.
Abgabe bei Abholung auch an private Verwender möglich.
 
Das Problem ist der Transport:
Versand nur an gewerbliche Verwender und nur innerhalb Deutschlands.
Abgabe bei Abholung auch an private Verwender möglich.
Diese Aussage halte ich für nicht zutreffend.
Nochmal
Hinweis des Herstellers Kesla: Dieses Produkt unterliegt der Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe und darf deshalb nur an „berufliche Verwender“ abgegeben werden.

Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe
Am 01.02.2021 ist die neue europäische Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (VO (EU) 2019/1148) in Kraft getreten. Sie löst die bisherige Verordnung (EU) Nr. 98/2013 ab.
Diese Verordnung hat erhebliche Auswirkungen auf den Handel. Sie legt einheitliche Vorschriften für die Bereitstellung, die Verbringung, den Besitz und die Verwendung von Stoffen oder Gemischen fest, die für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden könnten. Darunter fallen auch gängige Chemikalien, die u.a. auch im Zuständigkeitsbereich der BGHW gehandelt und gebraucht werden, wie zum Beispiel: Aceton, Aluminium, (Pulver), Salpetersäure, Wasserstoffperoxid, Nitromethan und Ammoniumnitrat. Ob in ihren Betrieben entsprechende Stoffe oder Gemische, die diese Stoffe enthalten, gehandelt werden können Unternehmerinnen und Unternehmer dem Sicherheitsdatenblatt und dem Gefahrstoffverzeichnis entnehmen. Weitere Informationen erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer auch bei ihrer zuständigen Gewerbeaufsicht (Amt für Arbeitsschutz).
Folgende wesentliche Einschränkungen und Pflichten ergeben sich für den Handel mit diesen Ausgangsstoffen:
  • Keine Abgabe an Mitglieder der Allgemeinheit, sondern nur im Zusammenhang mit einer gewerblichen, unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit
  • Informationspflicht entlang der Lieferkette, d.h. entsprechende Deklaration eines solchen Ausgangsstoffes
  • Überprüfung des Kunden bei Abgabe beschränkter Ausgangsstoffe
  • Unverzügliche Meldung an Behörden bei verdächtigen Transaktionen (z.B. Kauf unüblicher Mengen, Kunde will Identität nicht preisgeben oder explizit nur bar bezahlen)
  • Meldung von Diebstahl beschränkter Ausgangsstoffe
 

Gotti

Plus Mitglied
Im Grunde ist es egal welches Gewerbe du beim Kauf angibst. Kennst du niemanden der ein Gewerbe betreibt? Wenn man dann die Vorschriften so einigermaßen beachten will müßte der Gewerbetreibende das Desinfektionsmittel dann auch bei dir dosieren bzw. anwenden. Er darf es nicht mal an dich weitergeben. Jeder der es kauft oder weiterverkauft muss eine Verwendungserklärung abgeben und auch die Menge benennen die jährlich verbraucht wird.
 

S.Hammer

Mitglied
Hallo Mikrobe,

dokumentierte Abgabe an Endkunden, zum Verbrauch geht auch.
Hatte mit Kesla mal telefoniert,
Versand wären rund 100 € mein Apotheker kommt nicht mehr ran.
Mich wundert nur die gewünschte Menge von 1 Liter ?

Ich nehme (nahm) glaube 25 oder 50 ml auf rund 25.000 Liter Wasser,
war ein halbes kleines Fläschchen, kann am Abend mal schauen wieviel da drin war.

Grüße S.Hammer
 
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