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<blockquote data-quote="Gelöschtes Mitglied 6466" data-source="post: 689284"><p><span style="font-size: 15px"><strong>Strafgesetzbuch (StGB)</strong></span></p><p><span style="font-size: 15px"><strong>§ 241 Bedrohung</strong></span></p><p>(1) Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.</p><p>(2) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</p><p></p><p></p><p></p><p><span style="font-size: 15px"><strong>Strafgesetzbuch (StGB)</strong></span></p><p><span style="font-size: 15px"><strong>§ 185 Beleidigung</strong></span></p><p>Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</p><p></p><p></p><p></p><p>Na, zumindest verzichte ich auf Verstöße gegen das StGB. Ist auch schon mal was wert find ich jetzt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Gelöschtes Mitglied 6466, post: 689284"] [SIZE=4][B]Strafgesetzbuch (StGB) § 241 Bedrohung[/B][/SIZE] (1) Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [SIZE=4][B]Strafgesetzbuch (StGB) § 185 Beleidigung[/B][/SIZE] Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Na, zumindest verzichte ich auf Verstöße gegen das StGB. Ist auch schon mal was wert find ich jetzt. [/QUOTE]
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Wie heißte eine bekannte Vorfahrtsregel? Rechts vor...
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