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An alle Besitzer von Innenhälterungen im Keller
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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 206877"><p>Hi ,</p><p></p><p>dem ist leider nicht so . Egal ob es aufgrund einer Kältebrücke kommt oder nicht ,sobald sich eine "zusätzliche" Feuchtigkeitsquelle im Raum befindet ( die nicht den normalen Wohnumständen entspricht ) wird die Baufirma Recht bekommen .</p><p></p><p>War eine Dämmung währen der Baufase vereinbart oder nicht ,dass ist die Frage . Eine weitere Frage ist : hat der Bauträger auf mögliche Wärmebrücken hingewiesen und hat er ein Gegenvorschlag unterbreitet ? </p><p>BEide Punkte werde vor Gericht verhandelt ( wenn es soweit kommt ) </p><p></p><p>Wie die Vorredner geschrieben haben ,hendelt es sich um eine Wärebrücke . Eine Dämmung von Innen ist sogar nicht zulässig . Die Garantie nach BGB wird sofort erlöschen . </p><p></p><p>Ein Wasserdichter Beton ist nicht Diffusionfoffen , das bedeutet ,dass Kondenswasser im Falle einer Oberflächenfeuchte nicht ans Innenraum abgegeben werden kann da zb. durch deine IH eine fast konstante Luftfeuchtigkeit im Raum besteht ( siehe Sanierputze ) .</p><p></p><p>Irgendwann wird sich der basische PH Wert der Wand verändern und wenn es sauer genug ist wird es schimmeln . </p><p></p><p>Ein Wasserdichtes Beton ist bestimmt nicht aus Lust und Laune verwendet worden . Habt Ihr drückendes Grundwasser ? </p><p></p><p>Ein Heizkörper an dieser Wand würde deine Probleme lösen .</p><p></p><p>Ungedämmte ( und kalte ) Kellerräume sind möglichst nicht im Hochsommer zu lüften . </p><p></p><p>Als Anstrichmittel bitte möglichst Silikatfarben verwenden</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 206877"] Hi , dem ist leider nicht so . Egal ob es aufgrund einer Kältebrücke kommt oder nicht ,sobald sich eine "zusätzliche" Feuchtigkeitsquelle im Raum befindet ( die nicht den normalen Wohnumständen entspricht ) wird die Baufirma Recht bekommen . War eine Dämmung währen der Baufase vereinbart oder nicht ,dass ist die Frage . Eine weitere Frage ist : hat der Bauträger auf mögliche Wärmebrücken hingewiesen und hat er ein Gegenvorschlag unterbreitet ? BEide Punkte werde vor Gericht verhandelt ( wenn es soweit kommt ) Wie die Vorredner geschrieben haben ,hendelt es sich um eine Wärebrücke . Eine Dämmung von Innen ist sogar nicht zulässig . Die Garantie nach BGB wird sofort erlöschen . Ein Wasserdichter Beton ist nicht Diffusionfoffen , das bedeutet ,dass Kondenswasser im Falle einer Oberflächenfeuchte nicht ans Innenraum abgegeben werden kann da zb. durch deine IH eine fast konstante Luftfeuchtigkeit im Raum besteht ( siehe Sanierputze ) . Irgendwann wird sich der basische PH Wert der Wand verändern und wenn es sauer genug ist wird es schimmeln . Ein Wasserdichtes Beton ist bestimmt nicht aus Lust und Laune verwendet worden . Habt Ihr drückendes Grundwasser ? Ein Heizkörper an dieser Wand würde deine Probleme lösen . Ungedämmte ( und kalte ) Kellerräume sind möglichst nicht im Hochsommer zu lüften . Als Anstrichmittel bitte möglichst Silikatfarben verwenden [/QUOTE]
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