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<blockquote data-quote="Ralf_N" data-source="post: 58250" data-attributes="member: 574"><p>Hallo ,</p><p></p><p>die Teichtiefe kann nicht zu tief sein.</p><p></p><p>Ist der Teich einem Gewerbe zugeordnet oder reine Privatsache ?</p><p></p><p>Rechtlich sind moeglicherweise solche Sachen relevant:</p><p></p><p>LFischVO <strong>§ 8 Beschränkung für das Aussetzen von Fischarten</strong></p><p><em>(1) Nicht ausgesetzt werden dürfen</em></p><p><em>1. Fische, die genetisch verändert worden sind, insbesondere durch Kreuzen verschiedener Arten, Vervielfachen des Chromosomensatzes oder gentechnische Veränderungen, soweit nicht eine Genehmigung zum Aussetzen nach dem Gentechnikgesetz vorliegt; dies gilt auch für die Nachkommen solcherart veränderter Fische,</em></p><p><em>2. Aale in Fließgewässer der Forellen- und Äschenregion und in Gewässer mit einem sich selbst erhaltenden Edel-, Dohlen- oder Steinkrebsbestand,</em></p><p><em>3. Regenbogenforellen und Bachsaiblinge in die Zuflüsse des Bodensee-Obersees,</em></p><p><em><strong>4. Fische mit Krankheitsanzeichen oder einem erkennbaren Parasitenbefall und</strong></em></p><p><em><strong>5. Fischarten, die in der jeweiligen fischereibiologischen Gewässerregion des Aussetzungsgebietes nicht standortgerecht sind.</strong></em></p><p><em><strong>(2) Fischarten der Gewässersysteme Donau und Rhein, die im jeweils anderen Gewässersystem natürlicherweise nicht vorkommen, dürfen nur in ihrem natürlichen Gewässersystem sowie in Gewässern ausgesetzt werden, denen es an einer für jede Art des Fischwechsels geeigneten Verbindung mit anderen Gewässern fehlt.</strong></em></p><p></p><p></p><p>Auch das Fischereigesetz kann hier griefen.</p><p></p><p><a href="http://www.umwelt-online.de/recht/natursch/laender/nds/fischg2.htm" target="_blank">http://www.umwelt-online.de/recht/natur ... ischg2.htm</a></p><p></p><p></p><p>Oder solche Thematas:</p><p></p><p><a href="http://www.stuttgart.de/4/sixcms/detail.php?id=5349" target="_blank">http://www.stuttgart.de/4/sixcms/detail.php?id=5349</a></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Ralf_N, post: 58250, member: 574"] Hallo , die Teichtiefe kann nicht zu tief sein. Ist der Teich einem Gewerbe zugeordnet oder reine Privatsache ? Rechtlich sind moeglicherweise solche Sachen relevant: LFischVO [b]§ 8 Beschränkung für das Aussetzen von Fischarten[/b] [i](1) Nicht ausgesetzt werden dürfen 1. Fische, die genetisch verändert worden sind, insbesondere durch Kreuzen verschiedener Arten, Vervielfachen des Chromosomensatzes oder gentechnische Veränderungen, soweit nicht eine Genehmigung zum Aussetzen nach dem Gentechnikgesetz vorliegt; dies gilt auch für die Nachkommen solcherart veränderter Fische, 2. Aale in Fließgewässer der Forellen- und Äschenregion und in Gewässer mit einem sich selbst erhaltenden Edel-, Dohlen- oder Steinkrebsbestand, 3. Regenbogenforellen und Bachsaiblinge in die Zuflüsse des Bodensee-Obersees, [b]4. Fische mit Krankheitsanzeichen oder einem erkennbaren Parasitenbefall und 5. Fischarten, die in der jeweiligen fischereibiologischen Gewässerregion des Aussetzungsgebietes nicht standortgerecht sind. (2) Fischarten der Gewässersysteme Donau und Rhein, die im jeweils anderen Gewässersystem natürlicherweise nicht vorkommen, dürfen nur in ihrem natürlichen Gewässersystem sowie in Gewässern ausgesetzt werden, denen es an einer für jede Art des Fischwechsels geeigneten Verbindung mit anderen Gewässern fehlt.[/b][/i] Auch das Fischereigesetz kann hier griefen. [url=http://www.umwelt-online.de/recht/natursch/laender/nds/fischg2.htm]http://www.umwelt-online.de/recht/natur ... ischg2.htm[/url] Oder solche Thematas: [url=http://www.stuttgart.de/4/sixcms/detail.php?id=5349]http://www.stuttgart.de/4/sixcms/detail.php?id=5349[/url] [/QUOTE]
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