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<blockquote data-quote="space77" data-source="post: 396372" data-attributes="member: 8727"><p>...habe einen ähnlichen Fall gerade hinter mir.</p><p></p><p>Ist das Gutachten da, hat jede Partei mindestens 2 Wochen Zeit um sich zu äußern. Die 2 Wochen können stillschweigend um weitere 2 Wochen verlängert werden.</p><p></p><p>Meistens kommt dann eine Ergänzungsfrage zum Gutachten von der Gegenseite. Natürlich eine, die einen vom Hocker haut.</p><p>Nach 2 Wochen fordert das Gericht die Gegenseite auf einen Vorschuss zu leisten, damit der Gutachter die Ergänzungsfrage bearbeiten kann.</p><p>Das sind weitere 2 Wochen.</p><p>Sollte die Gegenseite den Vorschuss tatsächlich überweisen, geht es von vorne los = Katastrophe.</p><p>Überweist die Gegenseite nicht innerhalb der Frist, wird von dem Gericht ein Schadenswert festgelegt. Frage bleibt trotzdem offen.</p><p>Heißt , dass die Frage im weiteren Verfahren zugelassen ist.</p><p></p><p>Das Thema ist zum Mäusemelken - vor allem wenn der Fall offensichtlich ist. Die Justiz möchte jedoch gerne beschäftigt werden.</p><p></p><p>Ich wünsche DIR viel Geduld!</p><p>Irgendwann ist man nur froh, wenn die Baustelle wieder erledigt ist,</p><p>auch wenn es erst auf eigene Kosten geht.</p><p></p><p>Gruss</p><p>Michael</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="space77, post: 396372, member: 8727"] ...habe einen ähnlichen Fall gerade hinter mir. Ist das Gutachten da, hat jede Partei mindestens 2 Wochen Zeit um sich zu äußern. Die 2 Wochen können stillschweigend um weitere 2 Wochen verlängert werden. Meistens kommt dann eine Ergänzungsfrage zum Gutachten von der Gegenseite. Natürlich eine, die einen vom Hocker haut. Nach 2 Wochen fordert das Gericht die Gegenseite auf einen Vorschuss zu leisten, damit der Gutachter die Ergänzungsfrage bearbeiten kann. Das sind weitere 2 Wochen. Sollte die Gegenseite den Vorschuss tatsächlich überweisen, geht es von vorne los = Katastrophe. Überweist die Gegenseite nicht innerhalb der Frist, wird von dem Gericht ein Schadenswert festgelegt. Frage bleibt trotzdem offen. Heißt , dass die Frage im weiteren Verfahren zugelassen ist. Das Thema ist zum Mäusemelken - vor allem wenn der Fall offensichtlich ist. Die Justiz möchte jedoch gerne beschäftigt werden. Ich wünsche DIR viel Geduld! Irgendwann ist man nur froh, wenn die Baustelle wieder erledigt ist, auch wenn es erst auf eigene Kosten geht. Gruss Michael [/QUOTE]
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