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Befreiung der Abwasserkanalgebühren
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<blockquote data-quote="Benni2703" data-source="post: 562356" data-attributes="member: 9749"><p>Moin!</p><p></p><p>"Befreien" lassen kann man sich von der Einleitungsgebühr für Oberflächenwasser, sofern man dieses dann auf dem Grundstück versickert.</p><p></p><p>Gartenwasser wiederum ist ja günstiger weil hier in der Regel das gezapfte Wasser nicht in den Kanal gelangt und geklärt werden muss.</p><p></p><p>Wenn du jetzt dein Gartenwasser zu günstigen Tarifen massig in den Kanal gibst so ist das nicht sinngemäß wenn es jemand merkt. Das ganze hat aber mit der Befreiung der Gebühren des Niederschlagswassers je nach versiegelter Fläche dann eher nichts zu tun <img src="https://cdn.jsdelivr.net/joypixels/assets/8.0/png/unicode/64/1f642.png" class="smilie smilie--emoji" loading="lazy" width="64" height="64" alt=":-)" title="Smile :-)" data-smilie="1"data-shortname=":-)" /></p><p></p><p>Grüße</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Benni2703, post: 562356, member: 9749"] Moin! "Befreien" lassen kann man sich von der Einleitungsgebühr für Oberflächenwasser, sofern man dieses dann auf dem Grundstück versickert. Gartenwasser wiederum ist ja günstiger weil hier in der Regel das gezapfte Wasser nicht in den Kanal gelangt und geklärt werden muss. Wenn du jetzt dein Gartenwasser zu günstigen Tarifen massig in den Kanal gibst so ist das nicht sinngemäß wenn es jemand merkt. Das ganze hat aber mit der Befreiung der Gebühren des Niederschlagswassers je nach versiegelter Fläche dann eher nichts zu tun :-) Grüße [/QUOTE]
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Wie heißte eine bekannte Vorfahrtsregel? Rechts vor...
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