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<blockquote data-quote="Mikrobiologie" data-source="post: 554882" data-attributes="member: 7611"><p>Hallo Petro,</p><p></p><p>die größte Behinderung der legalen Therapien für Koi ist aus meiner Sicht der Mangel (Anzahl) an qualifizierten Koidoc.</p><p>Und nur weil es Leute gibt die illegale Käufe tätigen muss ein Gesetz noch lange nicht unnötig/unsinnig sein.</p><p>Außerdem dürfte die illegale Beschaffung der wichtigsten Wirkstoffe in ganz Europa für eine Behandlung doch etwas schwieriger werden. Sieht man sich den Entwurf der Regelung der EU an wird bei dessen Umsetzung der Handel mit sehr vielen Medikamenten/Chemikalien drastisch erschwert.</p><p></p><p>Zitat aus VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Tierarzneimittel:</p><p></p><p>Artikel 109 </p><p>Einzelhandel mit anabolen, infektionshemmenden, parasitenabwehrenden, entzündungshemmenden, hormonalen oder psychotropen Tierarzneimitteln.</p><p>1. Nur Hersteller, Großhändler und Einzelhändler, die dafür eine ausdrückliche Genehmigung besitzen, dürfen Tierarzneimittel mit anabolen, infektionshemmenden, parasitenabwehrenden, entzündungshemmenden, hormonalen oder psychotropen </p><p>Eigenschaften oder Stoffe, die als Tierarzneimittel mit diesen Eigenschaften verwendet werden können, liefern und verkaufen. </p><p>2. Die zuständigen Behörden führen ein Register der Hersteller, Großhändler und Einzelhändler mit einer Erlaubnis gemäß Absatz 1. </p><p>3. Diese Hersteller und Händler führen ausführlich Buch über jeden Kaufs- und Verkaufsvorgang und machen dazu folgende Angaben: </p><p>(a)Zeitpunkt der Transaktion, </p><p>(b)Bezeichnung und Zulassungsnummer des Tierarzneimittels, </p><p>(c)eingegangene bzw. gelieferte Menge, </p><p>(d)Name und Anschrift des Lieferanten beim Kauf bzw. des Empfängers beim Verkauf.</p><p>Die Aufzeichnungen sind den zuständigen Behörden gemäß Artikel 125 drei Jahre zur Kontrolle zur Verfügung zu halten. </p><p></p><p><a href="http://ec.europa.eu/health/files/veterinary/vet_2014-09/regulation/reg_part1_de.pdf" target="_blank">http://ec.europa.eu/health/files/veteri ... rt1_de.pdf</a></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Mikrobiologie, post: 554882, member: 7611"] Hallo Petro, die größte Behinderung der legalen Therapien für Koi ist aus meiner Sicht der Mangel (Anzahl) an qualifizierten Koidoc. Und nur weil es Leute gibt die illegale Käufe tätigen muss ein Gesetz noch lange nicht unnötig/unsinnig sein. Außerdem dürfte die illegale Beschaffung der wichtigsten Wirkstoffe in ganz Europa für eine Behandlung doch etwas schwieriger werden. Sieht man sich den Entwurf der Regelung der EU an wird bei dessen Umsetzung der Handel mit sehr vielen Medikamenten/Chemikalien drastisch erschwert. Zitat aus VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Tierarzneimittel: Artikel 109 Einzelhandel mit anabolen, infektionshemmenden, parasitenabwehrenden, entzündungshemmenden, hormonalen oder psychotropen Tierarzneimitteln. 1. Nur Hersteller, Großhändler und Einzelhändler, die dafür eine ausdrückliche Genehmigung besitzen, dürfen Tierarzneimittel mit anabolen, infektionshemmenden, parasitenabwehrenden, entzündungshemmenden, hormonalen oder psychotropen Eigenschaften oder Stoffe, die als Tierarzneimittel mit diesen Eigenschaften verwendet werden können, liefern und verkaufen. 2. Die zuständigen Behörden führen ein Register der Hersteller, Großhändler und Einzelhändler mit einer Erlaubnis gemäß Absatz 1. 3. Diese Hersteller und Händler führen ausführlich Buch über jeden Kaufs- und Verkaufsvorgang und machen dazu folgende Angaben: (a)Zeitpunkt der Transaktion, (b)Bezeichnung und Zulassungsnummer des Tierarzneimittels, (c)eingegangene bzw. gelieferte Menge, (d)Name und Anschrift des Lieferanten beim Kauf bzw. des Empfängers beim Verkauf. Die Aufzeichnungen sind den zuständigen Behörden gemäß Artikel 125 drei Jahre zur Kontrolle zur Verfügung zu halten. [url=http://ec.europa.eu/health/files/veterinary/vet_2014-09/regulation/reg_part1_de.pdf]http://ec.europa.eu/health/files/veteri ... rt1_de.pdf[/url] [/QUOTE]
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Wie heißte eine bekannte Vorfahrtsregel? Rechts vor...
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