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<blockquote data-quote="Kohaku66" data-source="post: 512102" data-attributes="member: 8677"><p>Lieber Torsten,</p><p></p><p>Du bist mit Deinem Posting vom 08.02.2014 22:54 Uhr leider komplett im Irrtum. </p><p></p><p>Erstens ist es nicht eine Arzneimittelverordnung sondern das Arzneimittelgesetz (Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln), welches die Abgabe von Antibiotika regelt. </p><p></p><p>Zweitens ist im Arzneimittelgesetz die <strong>Abgabe</strong> und <strong>Verordnung</strong> von Arzneimittel geregelt. Die "Verabreichung" eines Antibiotika, also das Ansetzen einer Spritze, ist nicht allein dem Tierarzt vorbehalten. Er muss das Tier lediglich untersuchen und kann das Die Arznei abgeben oder verordnen. </p><p></p><p>Drittens hat Alois Recht mit seiner Aussage, dass es dem Fisch besser geht. Meine Mitteilung vom 08.02.2014 "Der morgendliche Blick in den Teich sagt mir aber, dass alles gut wird." ist genau so zu verstehen. </p><p></p><p>Übrigens sei noch angemerkt, dass den Bestimmung des Arzneimittelgesetzes natürlich Rechnung getragen wurde. </p><p></p><p>Mit Deinem heutigen Posting bist nun aber am Thema gänzlich vorbei. Dem Fisch wurden Bruchteile eines Milliliters injiziert. Die Antibiotikabehandlung erfolgte bewusst nicht über das Wasser sondern in den Muskel. Somit gelangt auch nichts ins Abwasser. Zudem ist es für angebliche Antibiotikarückstände im Wasser ohnedies völlig unerheblich ob ein Antibiogramm gemacht wurde oder nicht. Es wäre sinnvoller Du bleibst Deiner Erklärung vom 08.02.2014 11:34 Uhr "Somit bin ich hier raus.... " treu.</p><p></p><p>Gruß</p><p></p><p>Andreas</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Kohaku66, post: 512102, member: 8677"] Lieber Torsten, Du bist mit Deinem Posting vom 08.02.2014 22:54 Uhr leider komplett im Irrtum. Erstens ist es nicht eine Arzneimittelverordnung sondern das Arzneimittelgesetz (Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln), welches die Abgabe von Antibiotika regelt. Zweitens ist im Arzneimittelgesetz die [b]Abgabe[/b] und [b]Verordnung[/b] von Arzneimittel geregelt. Die "Verabreichung" eines Antibiotika, also das Ansetzen einer Spritze, ist nicht allein dem Tierarzt vorbehalten. Er muss das Tier lediglich untersuchen und kann das Die Arznei abgeben oder verordnen. Drittens hat Alois Recht mit seiner Aussage, dass es dem Fisch besser geht. Meine Mitteilung vom 08.02.2014 "Der morgendliche Blick in den Teich sagt mir aber, dass alles gut wird." ist genau so zu verstehen. Übrigens sei noch angemerkt, dass den Bestimmung des Arzneimittelgesetzes natürlich Rechnung getragen wurde. Mit Deinem heutigen Posting bist nun aber am Thema gänzlich vorbei. Dem Fisch wurden Bruchteile eines Milliliters injiziert. Die Antibiotikabehandlung erfolgte bewusst nicht über das Wasser sondern in den Muskel. Somit gelangt auch nichts ins Abwasser. Zudem ist es für angebliche Antibiotikarückstände im Wasser ohnedies völlig unerheblich ob ein Antibiogramm gemacht wurde oder nicht. Es wäre sinnvoller Du bleibst Deiner Erklärung vom 08.02.2014 11:34 Uhr "Somit bin ich hier raus.... " treu. Gruß Andreas [/QUOTE]
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