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<blockquote data-quote="tosa" data-source="post: 502545" data-attributes="member: 10648"><p>Einfach zur Polizei.</p><p></p><p>Das Betreten deines Grundstücks stellt eindeutig einen Hausfriedensbruch da. Der Abbau von installierter Hardware ist ganz klar ein Diebstahl, selbst wenn der Händler mit der Argumentation "wäre bleibt bis zur endgültigen Bezahlung im Eigentum des Händlers".</p><p></p><p>Dahinter verbirgt sich nichts anderes als das du nur Besitzer und nicht Eigentümer der Sachen bist und somit diese nicht an dritte veräußern darfst.</p><p></p><p>Für seine offenen Forderungen darf sich der Händler gerne eines zivilgerichtlichen Verfahrens bedienen. Zudem hätte er bei der rückholung der Sachen auch die bereits gezahlten summen rückgeblendet müssen. Einen Umschlag mit Geld hast du wahrscheinlich nicht vorgefunden.</p><p></p><p>Eigentlich dürfte es jetzt für den Händler sehr, sehr teuer werden. </p><p></p><p>Viele Grüße</p><p>Torsten</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="tosa, post: 502545, member: 10648"] Einfach zur Polizei. Das Betreten deines Grundstücks stellt eindeutig einen Hausfriedensbruch da. Der Abbau von installierter Hardware ist ganz klar ein Diebstahl, selbst wenn der Händler mit der Argumentation "wäre bleibt bis zur endgültigen Bezahlung im Eigentum des Händlers". Dahinter verbirgt sich nichts anderes als das du nur Besitzer und nicht Eigentümer der Sachen bist und somit diese nicht an dritte veräußern darfst. Für seine offenen Forderungen darf sich der Händler gerne eines zivilgerichtlichen Verfahrens bedienen. Zudem hätte er bei der rückholung der Sachen auch die bereits gezahlten summen rückgeblendet müssen. Einen Umschlag mit Geld hast du wahrscheinlich nicht vorgefunden. Eigentlich dürfte es jetzt für den Händler sehr, sehr teuer werden. Viele Grüße Torsten [/QUOTE]
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