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Diebstahl der Filtertechnik
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<blockquote data-quote="tosa" data-source="post: 502801" data-attributes="member: 10648"><p>Also die straftatbestände steigen:</p><p></p><p>- Hausfriedensbruch</p><p>- besonders schwerer Fall des Diebstahls ( und hier reden wir nicht von einem bsgatelldelikt, sondern einem Offizial Delikt, hier hat ein Staatsanwalt die entscheidungsgewalt)</p><p>- Verdacht des gemeinschaftlich schweren Diebstahls ( außer er kann beweisen das er alles alleine gemacht hat)</p><p>- Nötigung</p><p></p><p>Und falls er angestellte einbezogen hat, das gleiche nochmal in der anstiftungsform für seine Angestellten.</p><p></p><p>Na, das wäre es für seine gewerbliche Tätigkeit, da er das alles im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit begangen hat, könnte hier als strafnebenform zu seiner kleinen Freiheitsstrafe ( wenn er Glück hat auf Bewährung) auch noch eine befristete gewerbeuntersagung in Frage kommen.</p><p></p><p>Ich weiß nicht warum du da solange wartest und noch einen Anwalt bezahlst... Wenn deine Wohnung ausgeräumt würde, würdest du auch die Polizei rufen. Zudem würde bei einer anzeigenerstattung deine Hausratversicherung den kompletten Schäden dir erstatten und diese Summe von dem Händler einklagen..... Einfacher geht es doch nicht, du kriegst dein Geld ohne Abzüge und der Händler wird deutsches recht kennen- und lieben lernen, grins</p><p></p><p>Vg</p><p>Torsten</p><p>Der schon lange die Anzeige gemacht hätte, .....</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="tosa, post: 502801, member: 10648"] Also die straftatbestände steigen: - Hausfriedensbruch - besonders schwerer Fall des Diebstahls ( und hier reden wir nicht von einem bsgatelldelikt, sondern einem Offizial Delikt, hier hat ein Staatsanwalt die entscheidungsgewalt) - Verdacht des gemeinschaftlich schweren Diebstahls ( außer er kann beweisen das er alles alleine gemacht hat) - Nötigung Und falls er angestellte einbezogen hat, das gleiche nochmal in der anstiftungsform für seine Angestellten. Na, das wäre es für seine gewerbliche Tätigkeit, da er das alles im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit begangen hat, könnte hier als strafnebenform zu seiner kleinen Freiheitsstrafe ( wenn er Glück hat auf Bewährung) auch noch eine befristete gewerbeuntersagung in Frage kommen. Ich weiß nicht warum du da solange wartest und noch einen Anwalt bezahlst... Wenn deine Wohnung ausgeräumt würde, würdest du auch die Polizei rufen. Zudem würde bei einer anzeigenerstattung deine Hausratversicherung den kompletten Schäden dir erstatten und diese Summe von dem Händler einklagen..... Einfacher geht es doch nicht, du kriegst dein Geld ohne Abzüge und der Händler wird deutsches recht kennen- und lieben lernen, grins Vg Torsten Der schon lange die Anzeige gemacht hätte, ..... [/QUOTE]
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