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Entsorgung von Techwasser als Schmutzwasser
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<blockquote data-quote="Kuckuck Bernd" data-source="post: 532213" data-attributes="member: 5352"><p>Hallo Leute,</p><p>was die Menge des verbrauchten Wassers angeht, sollte nicht außer Acht bleiben, dass bei einer Wetterlage wie derzeit, jede Menge einfach verdunstet.</p><p>Die gesamte Verordnung der Gemeinde Oberhausen habe ich im Netz gefunden und in der Anlage angehängt. </p><p></p><p>Hans auf jeden Fall Widerspruch einlegen und eventuell einen Ortstermin mit den / dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.</p><p>Dann soll er Dir mal den Unterschied zwischen Wasser eines Teilwasserwechsels und Kanal - Schmutzwasser erklären. :roll:</p><p></p><p>Lies mal hier:</p><p><a href="http://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/abwassergebuehr-gericht-zwingt-kommunen-zur-satzungsaenderung-1.604655" target="_blank">http://www.aachener-zeitung.de/lokales/ ... g-1.604655</a></p><p></p><p>Das ist eine Entscheidung des OLG NRW, die auch direkt die Teichbesitzer erwähnt, die ihr Wasser nicht in den Kanal einleiten müssen und dass dann deshalb keine Abwassergebühr verlangt werden darf. </p><p>Das widerspricht doch im Umkehrsinn absolut der Einstellung und Entwässerungsverordnung Deine Gemeinde.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Kuckuck Bernd, post: 532213, member: 5352"] Hallo Leute, was die Menge des verbrauchten Wassers angeht, sollte nicht außer Acht bleiben, dass bei einer Wetterlage wie derzeit, jede Menge einfach verdunstet. Die gesamte Verordnung der Gemeinde Oberhausen habe ich im Netz gefunden und in der Anlage angehängt. Hans auf jeden Fall Widerspruch einlegen und eventuell einen Ortstermin mit den / dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren. Dann soll er Dir mal den Unterschied zwischen Wasser eines Teilwasserwechsels und Kanal - Schmutzwasser erklären. :roll: Lies mal hier: [url=http://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/abwassergebuehr-gericht-zwingt-kommunen-zur-satzungsaenderung-1.604655]http://www.aachener-zeitung.de/lokales/ ... g-1.604655[/url] Das ist eine Entscheidung des OLG NRW, die auch direkt die Teichbesitzer erwähnt, die ihr Wasser nicht in den Kanal einleiten müssen und dass dann deshalb keine Abwassergebühr verlangt werden darf. Das widerspricht doch im Umkehrsinn absolut der Einstellung und Entwässerungsverordnung Deine Gemeinde. [/QUOTE]
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Wie heißte eine bekannte Vorfahrtsregel? Rechts vor...
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