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Nachricht
<blockquote data-quote="michael w" data-source="post: 492607" data-attributes="member: 8229"><p>hallo,</p><p></p><p>ich hatte eigentlich gedacht, das sich hier auch einmal der eine</p><p>oder andere händler zu wort meldet.</p><p></p><p>wird ein KHV- Fall bekannt, wird auf jeden fall das zuständige amt </p><p>tätig.</p><p>hat ein TA ein verdacht ist er zum handeln gezwungen</p><p>entsprechende schritte ein zu leiten und dem zuständigen amt</p><p>melden. die zuständigen behörden ordnen in diesen fällen</p><p>molekularbiologische, mykologische und virologische</p><p>untersuchungen an.</p><p>die oder eine behörde/amt, wird in diesem fall keines falls</p><p>untätig sein und weitreichende maßnahmen ergreifen, selbst</p><p>auch in privat teichen. bei verdachst bestätigung werden die</p><p>maßnahmen zur sicherheit über den privaten schmerz gestellt.</p><p></p><p>auch unterscheidet sich die verfahrensweise in den verschiedenen</p><p>bundeslander kaum, da dies im bundesgesetzblat </p><p>fischseuchen - verordnung vom 24. november 2008 festgelegt ist.</p><p>es folgten natürlich änderungen, ergänzungen und erweiterungen.</p><p>derzeitiger/ zuletzt 08.mai 2013 bundesgesetzblatt jahrgang 2013.</p><p></p><p>in der handlungskette wird auf jedenfall auch nachgegangen</p><p>woher - und auch wohin und dem entsprechend dann auch</p><p>länder übergreifend. </p><p></p><p>michael</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="michael w, post: 492607, member: 8229"] hallo, ich hatte eigentlich gedacht, das sich hier auch einmal der eine oder andere händler zu wort meldet. wird ein KHV- Fall bekannt, wird auf jeden fall das zuständige amt tätig. hat ein TA ein verdacht ist er zum handeln gezwungen entsprechende schritte ein zu leiten und dem zuständigen amt melden. die zuständigen behörden ordnen in diesen fällen molekularbiologische, mykologische und virologische untersuchungen an. die oder eine behörde/amt, wird in diesem fall keines falls untätig sein und weitreichende maßnahmen ergreifen, selbst auch in privat teichen. bei verdachst bestätigung werden die maßnahmen zur sicherheit über den privaten schmerz gestellt. auch unterscheidet sich die verfahrensweise in den verschiedenen bundeslander kaum, da dies im bundesgesetzblat fischseuchen - verordnung vom 24. november 2008 festgelegt ist. es folgten natürlich änderungen, ergänzungen und erweiterungen. derzeitiger/ zuletzt 08.mai 2013 bundesgesetzblatt jahrgang 2013. in der handlungskette wird auf jedenfall auch nachgegangen woher - und auch wohin und dem entsprechend dann auch länder übergreifend. michael [/QUOTE]
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