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<blockquote data-quote="Elmar" data-source="post: 128041" data-attributes="member: 1023"><p>Glauben ist nicht wissen. Ich musste mir für meine Birke und die Kiefer eine Genehmigung holen, da dieses ein bestimmtes Alter bzw. Größe überschritten hatten. Ansonsten hats ein Bußgeld im tausender Bereich gegeben. </p><p>Der neue Penny-Markt kann wegen einer 120 Jahre alten Kastanie nicht gebaut werden, da diese unter Natur- und Denkmalschutz wegen des Alters steht. Begründung der Rechtsverdreher im Ortsrat ist, dass der Baum zum gesammten Erscheinungsbild des Ortes beiträgt. Bis vor 5 Jahre war der Baum durch ein Wohnhaus verdeckt und steht auf Privatgrund. Eigentlich kein Grund für öffentliches Interesse. Nun wurde das alte Haus von den Erben abgerissen und an die Supermarktkette verkauft, da der Bebauungsplan das Gelände eh als Gewerbefläche ausweißt. </p><p></p><p>Bei meinem Arbeitgeber wurde jetzt für das neue Gewerbegebiet ein Pflanzplan ausgegeben, an den sich jedes Unternehmen unter Androhung von Bußgeldern halten muss. Nach diesem Plan sollen wir, auf Grund der Betriebsgröße, 200m² als Grünfläche ausweisen und dort früchtetragende Kirsch-, Apfelbäume oder eine Heidelandschaft (Heide, Birke und Wachholder) anlegen. Das Ausweisen der Grünfläche ist nicht das Problem, wir haben nen nicht bebauten Teil den wir ausweisen können. Allerdings stehen da Kirsch- und Pflaumenbäume drauf, welche keine Früchte tragen. Laut Ordnungsamt müssen wir die Bäume rausreisen und durch früchtetragende Bäume, wie sie im Plan vorgesehen sind, ersetzen.</p><p></p><p>Besagtes Gewerbegebiet ist jetzt 5 Jahre alt und jede Firma hat natürlich seinen Besucherbereich total anders gestaltet, als wie es jetzt dieser neue Pflanzplan vorsieht. Ihr könnt euch natürlich vorstellen, wie gut die Firmen auf die Gemeinde jetzt zu sprechen sind.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Elmar, post: 128041, member: 1023"] Glauben ist nicht wissen. Ich musste mir für meine Birke und die Kiefer eine Genehmigung holen, da dieses ein bestimmtes Alter bzw. Größe überschritten hatten. Ansonsten hats ein Bußgeld im tausender Bereich gegeben. Der neue Penny-Markt kann wegen einer 120 Jahre alten Kastanie nicht gebaut werden, da diese unter Natur- und Denkmalschutz wegen des Alters steht. Begründung der Rechtsverdreher im Ortsrat ist, dass der Baum zum gesammten Erscheinungsbild des Ortes beiträgt. Bis vor 5 Jahre war der Baum durch ein Wohnhaus verdeckt und steht auf Privatgrund. Eigentlich kein Grund für öffentliches Interesse. Nun wurde das alte Haus von den Erben abgerissen und an die Supermarktkette verkauft, da der Bebauungsplan das Gelände eh als Gewerbefläche ausweißt. Bei meinem Arbeitgeber wurde jetzt für das neue Gewerbegebiet ein Pflanzplan ausgegeben, an den sich jedes Unternehmen unter Androhung von Bußgeldern halten muss. Nach diesem Plan sollen wir, auf Grund der Betriebsgröße, 200m² als Grünfläche ausweisen und dort früchtetragende Kirsch-, Apfelbäume oder eine Heidelandschaft (Heide, Birke und Wachholder) anlegen. Das Ausweisen der Grünfläche ist nicht das Problem, wir haben nen nicht bebauten Teil den wir ausweisen können. Allerdings stehen da Kirsch- und Pflaumenbäume drauf, welche keine Früchte tragen. Laut Ordnungsamt müssen wir die Bäume rausreisen und durch früchtetragende Bäume, wie sie im Plan vorgesehen sind, ersetzen. Besagtes Gewerbegebiet ist jetzt 5 Jahre alt und jede Firma hat natürlich seinen Besucherbereich total anders gestaltet, als wie es jetzt dieser neue Pflanzplan vorsieht. Ihr könnt euch natürlich vorstellen, wie gut die Firmen auf die Gemeinde jetzt zu sprechen sind. [/QUOTE]
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