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Beitrag
<blockquote data-quote="klaus1" data-source="post: 162758" data-attributes="member: 3876"><p>Hallo Wipe ,</p><p></p><p>ein paar Abschiedsworte an Dich seien mir gegönnt. </p><p></p><p></p><p>Nochmal für Dich mit auf den Weg :</p><p></p><p> </p><p></p><p>(3) Auf Fische, die gewerblich zu Zierzwecken in Zoofachgeschäften, Betrieben des Einzelhandels oder des Großhandels oder gewerblich betriebenen Aquarien sowie zu Zierzwecken nicht gewerblich in Gartenteichen gehalten werden, finden die §§ 3 bis 10 und 13 bis 16 keine Anwendung, soweit ...... </p><p></p><p>...sie keinen Anschluss am ein Naturgewässer haben .... </p><p></p><p></p><p>...somit wird der Koihobbyteich genauso behandelt wie der Händler/Großhändler !! </p><p></p><p></p><p>ausgeklammert wird dort für alle Koileute nur die Buchhaltung ; Antrag ; Genehmigung usw. </p><p></p><p>und ausgeklammert werden natürlich die Vorschriften für Speisefischsachen. </p><p></p><p></p><p></p><p>aber Impfverbot/Inverkehrbringen;Transport sowie alle Schutzmassnahmen bei einer Seuche, </p><p></p><p>gelten genauso für einen privaten Koiteich !</p><p></p><p></p><p><strong>...........wenn sie aber einen Anschluss an Naturgewässer haben ,</strong></p><p><strong></strong></p><p><strong>dann zählen alle §§ dieser Verordnung !!!!!!!!!!!!!!!</strong></p><p></p><p>( das bedeutet z.B. das der Koihobbyteich dannn eine Genehmigung braucht,</p><p>wenn er an ein solches Gewässer angeschlossen ist ! :wink: </p><p>(diese wird er sicher nicht bekommen) )</p><p></p><p></p><p></p><p></p><p>Bei vielen §§ steht zwar Aquakulturbetrieb , aber unter in dem letzten Abschnitt steht oft :</p><p></p><p>Die Behörde kann die Maßnahmen auch für die anderen Betriebe anordnen.</p><p></p><p>Und dann schaue Dir mal dem §§24 (1) 1. an !</p><p>Dort steht nix von Aquakulturbetrieb ! :wink: </p><p></p><p></p><p>Wenn Du weitere Fragen zur Auslegung dieser Verordnung hast,</p><p>dann wende Dich doch mal an den Anwender selbst.</p><p>z.B. Herrn D.W. Kleingeld von der Laves Niedersachsen !</p><p>...von dem ich meine Info´s diesbezüglich erhalten habe ! :wink: </p><p></p><p></p><p></p><p></p><p>...per PN kannst Du gerne seine Telefonnummer von mir bekommen ! :wink: </p><p></p><p></p><p></p><p>Ich hoffe das ich es jetzt jedem Laien ausreichend übersetzen konnte :wink:</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="klaus1, post: 162758, member: 3876"] Hallo Wipe , ein paar Abschiedsworte an Dich seien mir gegönnt. Nochmal für Dich mit auf den Weg : (3) Auf Fische, die gewerblich zu Zierzwecken in Zoofachgeschäften, Betrieben des Einzelhandels oder des Großhandels oder gewerblich betriebenen Aquarien sowie zu Zierzwecken nicht gewerblich in Gartenteichen gehalten werden, finden die §§ 3 bis 10 und 13 bis 16 keine Anwendung, soweit ...... ...sie keinen Anschluss am ein Naturgewässer haben .... ...somit wird der Koihobbyteich genauso behandelt wie der Händler/Großhändler !! ausgeklammert wird dort für alle Koileute nur die Buchhaltung ; Antrag ; Genehmigung usw. und ausgeklammert werden natürlich die Vorschriften für Speisefischsachen. aber Impfverbot/Inverkehrbringen;Transport sowie alle Schutzmassnahmen bei einer Seuche, gelten genauso für einen privaten Koiteich ! [b]...........wenn sie aber einen Anschluss an Naturgewässer haben , dann zählen alle §§ dieser Verordnung !!!!!!!!!!!!!!![/b] ( das bedeutet z.B. das der Koihobbyteich dannn eine Genehmigung braucht, wenn er an ein solches Gewässer angeschlossen ist ! :wink: (diese wird er sicher nicht bekommen) ) Bei vielen §§ steht zwar Aquakulturbetrieb , aber unter in dem letzten Abschnitt steht oft : Die Behörde kann die Maßnahmen auch für die anderen Betriebe anordnen. Und dann schaue Dir mal dem §§24 (1) 1. an ! Dort steht nix von Aquakulturbetrieb ! :wink: Wenn Du weitere Fragen zur Auslegung dieser Verordnung hast, dann wende Dich doch mal an den Anwender selbst. z.B. Herrn D.W. Kleingeld von der Laves Niedersachsen ! ...von dem ich meine Info´s diesbezüglich erhalten habe ! :wink: ...per PN kannst Du gerne seine Telefonnummer von mir bekommen ! :wink: Ich hoffe das ich es jetzt jedem Laien ausreichend übersetzen konnte :wink: [/QUOTE]
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