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Beitrag
<blockquote data-quote="Gecko" data-source="post: 163210" data-attributes="member: 1190"><p>Hallo,</p><p>ich hab hier ein Schreiben rumliegen vom Landesfischereiverband Bayern, datiert vom Februar 2009, indem steht genau das, was Klaus in etwa beschreibt. Aber darin stehen auch Ausnahmen: z.B. nichtgewerblich gehaltene Zierfische, Fische die unmittelbar für den Verzehr bestimmt sind und private "Gartenteiche", sofern sie keine direkte Verbindung zu einem natürlichen Gewässer haben!</p><p></p><p>Mein Tierarzt meinte, dass das Veterinäramt bei einem positiven KHV-Befund sozusagen eine Risiko-Bewertung durchführt. Ist das Risiko hoch, dass KHV durch deinen Bestand woanders hin übertragen werden kann, z.B. durch die Nähe eines öffentlichen Gewässers, Wasservögel, etc., dann wird eine Keulung vorgeschrieben. Andernfalls kann man seinen Bestand weiter am Leben lassen, darf aber keine Fische abgeben, etc.</p><p>Verletzt man diese Bestimmungen dann soll das eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldstrafe von mehreren tausend Euro belegt werden kann.</p><p></p><p>Gruß</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Gecko, post: 163210, member: 1190"] Hallo, ich hab hier ein Schreiben rumliegen vom Landesfischereiverband Bayern, datiert vom Februar 2009, indem steht genau das, was Klaus in etwa beschreibt. Aber darin stehen auch Ausnahmen: z.B. nichtgewerblich gehaltene Zierfische, Fische die unmittelbar für den Verzehr bestimmt sind und private "Gartenteiche", sofern sie keine direkte Verbindung zu einem natürlichen Gewässer haben! Mein Tierarzt meinte, dass das Veterinäramt bei einem positiven KHV-Befund sozusagen eine Risiko-Bewertung durchführt. Ist das Risiko hoch, dass KHV durch deinen Bestand woanders hin übertragen werden kann, z.B. durch die Nähe eines öffentlichen Gewässers, Wasservögel, etc., dann wird eine Keulung vorgeschrieben. Andernfalls kann man seinen Bestand weiter am Leben lassen, darf aber keine Fische abgeben, etc. Verletzt man diese Bestimmungen dann soll das eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldstrafe von mehreren tausend Euro belegt werden kann. Gruß [/QUOTE]
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Wie heißte eine bekannte Vorfahrtsregel? Rechts vor...
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