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Beitrag
<blockquote data-quote="Wipe reloaded" data-source="post: 163447" data-attributes="member: 3668"><p>Es ist doch eigentlich ganz einfach. Die Frage, ob eine Vorschrift auf einen bestimmten Sachverhalt anwendbar ist hängt davon ab, ob die sogenannten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei den Schutzmaßnahmen ist Voraussetzung, dass es sich um einen Aquakultur<span style="color: red">betrieb</span> handelt. Ein privater Gartenteich ohne Anschluss an ein Gewässer ist jedoch kein Aquakulturberieb. Die entsprechenden Vorschriften sind daher nicht anwendbar.</p><p></p><p>Aus meiner Sicht hat sich für private Gartenteiche ohne Anschluss an ein öffentliches Gewässer im Vergleich zum früher geltenden Recht kaum etwas geändert.</p><p></p><p>@OlympiaKoi</p><p></p><p>Das ist völlig richtig. Entscheidend ist, was im Gesetz bzw. in der Verordnung steht und nicht was irgendein Sachbearbeiter am Telefon erzählt.</p><p></p><p>Gruß</p><p></p><p>Wipe</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Wipe reloaded, post: 163447, member: 3668"] Es ist doch eigentlich ganz einfach. Die Frage, ob eine Vorschrift auf einen bestimmten Sachverhalt anwendbar ist hängt davon ab, ob die sogenannten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei den Schutzmaßnahmen ist Voraussetzung, dass es sich um einen Aquakultur[color=red]betrieb[/color] handelt. Ein privater Gartenteich ohne Anschluss an ein Gewässer ist jedoch kein Aquakulturberieb. Die entsprechenden Vorschriften sind daher nicht anwendbar. Aus meiner Sicht hat sich für private Gartenteiche ohne Anschluss an ein öffentliches Gewässer im Vergleich zum früher geltenden Recht kaum etwas geändert. @OlympiaKoi Das ist völlig richtig. Entscheidend ist, was im Gesetz bzw. in der Verordnung steht und nicht was irgendein Sachbearbeiter am Telefon erzählt. Gruß Wipe [/QUOTE]
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