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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 85246"><p>Hallo Plankton,</p><p></p><p>das von mir Beschriebene ist erstens keine Auslegung und zweitens nicht weit hergeholt. Es handelt sich hier um die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 906 BGB, welcher das Ausschließungsrecht des Grundstückseigentümers von jeglicher Einwirkung auf sein Grundstück beschränkt. In Verbindung mit § 1004 BGB kann dies durchaus zu einem Problem werden, wenn die Beschränkung nicht eingreift.</p><p></p><p>Im Übrigen hast nicht Du, sondern Hubert, der anscheinend zu jedem Thema etwas beitragen kann, von "Null Problem" gesprochen.</p><p></p><p>Selbstverständlich kann man aus einer Mücke immer einen Elefanten machen. Hier scheint das kleine schwarze Flügeltierchen aber unter tatkräftiger Mithilfe des Nachbarn schon langsam groß und grau zu werden.</p><p></p><p>Letztlich ist eine Lösung über den Dialog meistens die bessere. "Es mal ruhig auf sich zukommen zu lassen", führt oftmals eher dazu, dass die Sache irgendwann ein amtsgerichtliches Geschäftszeichen bekommt.</p><p></p><p>Gruß</p><p></p><p>Wipe</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 85246"] Hallo Plankton, das von mir Beschriebene ist erstens keine Auslegung und zweitens nicht weit hergeholt. Es handelt sich hier um die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 906 BGB, welcher das Ausschließungsrecht des Grundstückseigentümers von jeglicher Einwirkung auf sein Grundstück beschränkt. In Verbindung mit § 1004 BGB kann dies durchaus zu einem Problem werden, wenn die Beschränkung nicht eingreift. Im Übrigen hast nicht Du, sondern Hubert, der anscheinend zu jedem Thema etwas beitragen kann, von "Null Problem" gesprochen. Selbstverständlich kann man aus einer Mücke immer einen Elefanten machen. Hier scheint das kleine schwarze Flügeltierchen aber unter tatkräftiger Mithilfe des Nachbarn schon langsam groß und grau zu werden. Letztlich ist eine Lösung über den Dialog meistens die bessere. "Es mal ruhig auf sich zukommen zu lassen", führt oftmals eher dazu, dass die Sache irgendwann ein amtsgerichtliches Geschäftszeichen bekommt. Gruß Wipe [/QUOTE]
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