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<blockquote data-quote="holger_o" data-source="post: 447622" data-attributes="member: 8101"><p>karl lass es macht keinen sinn.</p><p></p><p>es stand im frühreren ZH 1/474 heute ist das glaube ich das BGI sowieso</p><p>folgendes:</p><p></p><p>Anforderungen an Ozonerzeugungsanlagen siehe auch DIN</p><p>19 627 „Ozonerzeugungsanlagen zur Wasseraufbereitung“</p><p>und DVGW-Merkblatt W 625 „Anlagen zur Erzeugung und</p><p>Dosierung von Ozon“.</p><p></p><p></p><p><strong>1.2 Diese Richtlinien finden keine Anwendung auf Unterdruckanlagen</strong></p><p><strong>mit einer maximalen Leistung von 2 g/h Ozon</strong></p><p></p><p>von daher wurde stets gesagt es darf jeder generator ohne auflagen betrieben werden bis 2 g/h </p><p></p><p>alles darüber bedarf teuerer detektoren und sicherheitsmaßnahmen. </p><p>in verbindung mit reinem sauerstoff gelten noch höhere sicherheitsmaßnahmen, die erfüllt sein müssen.</p><p></p><p>das ist im prinzip alles.....reicht aber im schadensfalle aus!</p><p></p><p>@ roland</p><p></p><p>da zählt logischerweise dann auch der 12 g estrad zu :wink: den gibt es aber mit detektoren am ausgang welche die produktion dann automatisch begrenzen oder abschalten - frag aber nicht was das kostet :wink: </p><p></p><p>auch dieses estrad gerät ist ein industriegenerator und kein hobbygerät.......</p><p></p><p>es gilt immer wie karlchen schon erwähnte: wo kein kläger - ist kein angeklagter.</p><p></p><p>im schadensfall jedoch sieht das anders aus, dann kommen nämlich genau diese paragraphenreiter daher und überprüfen erst mal die sicherheitsbestimmungen für die aufstellung eines solchen gerätes.</p><p></p><p>sind diese nicht vorhanden nach DIN dann wird es eng, so einfach ist das in deutschland.</p><p></p><p>sieht der sachverständige dann gar ein zusammengebasteltes teil, welches nicht ein einzig zugelassenes (außer dem HF Trafo vielleicht) bauteil nach deutschen richtlinien enthält, dann dreht der gute man schmunzelnderweise ab und macht seinen bericht für die versicherung fertig ( oder bei personenschaden für das gericht). auch ein china fertig gerät ohne zulassung und prüfung in deutschland wird im schadensfall nicht akzeptiert.</p><p></p><p>da gilt auch nicht: das habe ich nicht gewusst.</p><p></p><p>der betreiber einer solchen anlage, wo personenschaden oder hoher sachschaden durch was weiß ich was entstanden ist kann sich dann am besten aufhängen, denn er wird nie wieder glücklich.</p><p></p><p>ist es das wert?</p><p></p><p>ja?</p><p></p><p>ok </p><p></p><p>:shock: </p><p></p><p>btw. in wieweit eine person belangt werden kann, die öffentlich eine aufforderung oder empfehlung zum nachbau eines solchen gerätes gibt, evtl. sogar öffentlich hilfestellung gibt - entzieht sich meiner kenntnis!</p><p></p><p>ich bin kein jurist.</p><p></p><p>@ sisco</p><p></p><p>du bist doch nicht dumm und weißt doch genau das ich beruflich nicht mit hochspannung zu tun habe, also erübrigt sich deine frage doch ob ich fachmann für hochspannungsanlagen bin. ich bin jedoch soweit im bilde das mein menschenverstand ausreichend ist da die finger von zu lassen.</p><p></p><p>ICH BASTEL LOGISCHERWEISE NICHT AN HOCHSPANNUNGEN RUM ! </p><p></p><p>das lasse ich wenn schon denn schon von fachkräften machen :wink: </p><p></p><p></p><p>so und nun ist eigentlich alles gesagt, bis zum nächsten psoting eines bastelgerätes, dann kommt wieder der zeigefinger und gut ist!</p><p></p><p>.</p></blockquote><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="holger_o, post: 447622, member: 8101"] karl lass es macht keinen sinn. es stand im frühreren ZH 1/474 heute ist das glaube ich das BGI sowieso folgendes: Anforderungen an Ozonerzeugungsanlagen siehe auch DIN 19 627 „Ozonerzeugungsanlagen zur Wasseraufbereitung“ und DVGW-Merkblatt W 625 „Anlagen zur Erzeugung und Dosierung von Ozon“. [b]1.2 Diese Richtlinien finden keine Anwendung auf Unterdruckanlagen mit einer maximalen Leistung von 2 g/h Ozon[/b] von daher wurde stets gesagt es darf jeder generator ohne auflagen betrieben werden bis 2 g/h alles darüber bedarf teuerer detektoren und sicherheitsmaßnahmen. in verbindung mit reinem sauerstoff gelten noch höhere sicherheitsmaßnahmen, die erfüllt sein müssen. das ist im prinzip alles.....reicht aber im schadensfalle aus! @ roland da zählt logischerweise dann auch der 12 g estrad zu :wink: den gibt es aber mit detektoren am ausgang welche die produktion dann automatisch begrenzen oder abschalten - frag aber nicht was das kostet :wink: auch dieses estrad gerät ist ein industriegenerator und kein hobbygerät....... es gilt immer wie karlchen schon erwähnte: wo kein kläger - ist kein angeklagter. im schadensfall jedoch sieht das anders aus, dann kommen nämlich genau diese paragraphenreiter daher und überprüfen erst mal die sicherheitsbestimmungen für die aufstellung eines solchen gerätes. sind diese nicht vorhanden nach DIN dann wird es eng, so einfach ist das in deutschland. sieht der sachverständige dann gar ein zusammengebasteltes teil, welches nicht ein einzig zugelassenes (außer dem HF Trafo vielleicht) bauteil nach deutschen richtlinien enthält, dann dreht der gute man schmunzelnderweise ab und macht seinen bericht für die versicherung fertig ( oder bei personenschaden für das gericht). auch ein china fertig gerät ohne zulassung und prüfung in deutschland wird im schadensfall nicht akzeptiert. da gilt auch nicht: das habe ich nicht gewusst. der betreiber einer solchen anlage, wo personenschaden oder hoher sachschaden durch was weiß ich was entstanden ist kann sich dann am besten aufhängen, denn er wird nie wieder glücklich. ist es das wert? ja? ok :shock: btw. in wieweit eine person belangt werden kann, die öffentlich eine aufforderung oder empfehlung zum nachbau eines solchen gerätes gibt, evtl. sogar öffentlich hilfestellung gibt - entzieht sich meiner kenntnis! ich bin kein jurist. @ sisco du bist doch nicht dumm und weißt doch genau das ich beruflich nicht mit hochspannung zu tun habe, also erübrigt sich deine frage doch ob ich fachmann für hochspannungsanlagen bin. ich bin jedoch soweit im bilde das mein menschenverstand ausreichend ist da die finger von zu lassen. ICH BASTEL LOGISCHERWEISE NICHT AN HOCHSPANNUNGEN RUM ! das lasse ich wenn schon denn schon von fachkräften machen :wink: so und nun ist eigentlich alles gesagt, bis zum nächsten psoting eines bastelgerätes, dann kommt wieder der zeigefinger und gut ist! . [/quote] [/QUOTE]
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