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Probleme mit Blue Eco 500 4-Flow
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<blockquote data-quote="JeMe" data-source="post: 442477" data-attributes="member: 8049"><p>Hai !</p><p></p><p> Wenn das man so einfach wäre. Daher war in meinem Studium das Zivilrecht zum Glück "Nebenfach".</p><p></p><p>Nach den Änderungen in 2002 wurde im 440er geschrieben, dass eine Nachbesserung als fehlgeschlagen gilt, wenn 2 mal erfolglos versucht wurde, das Teil zu reparieren.</p><p>Daraus schlussfolgern viele, dass man als Verkäufer das Recht auf Nachbesserung hat. Darauf bezog sich mein Hinweis auf die Änderung. Das wird meist falsch ausgelegt, denn dem ist nicht so. Kommt glaube ich bei Fristsetzungen zum Tragen.</p><p></p><p>Platt gesagt hat der Verkäufer wenig Einflussmöglichkeiten auf das, was der Verkäufer verlangt. Er bstimmt eigentlich wo es lang geht.</p><p>Grenzen werden ihm da meines Wissens nach z.Bsp. über den vorher geschlossenen Vertrag gesetzt. </p><p></p><p>Aber Zivilrecht ist nicht unbedingt meine Baustelle.</p><p></p><p></p><p></p><p> Ich wollte dir nur zum Ausdruck bringen, wie das bei anderen rüberkommt. Deine benutzten Adjektive haben mich da unterstützt. :wink: Is aber auch egal.</p><p>Alles wird gut.</p><p></p><p></p><p> Ich habe selbst auch eine Blue Eco, aber keine mit dem Flow-Kopf. Allerdings ist bekannt, dass die Dinger "sich einlaufen" müssen. Von daher würde ich unterschiedliche Werte erst einmal nicht so dramatisch sehen. Erst wenn es sich wirklich nicht mehr gibt.</p><p>Bei meiner Blue Eco lagen O-Ringe bei, um so einem evtl. Problem auf die Schliche zu kommen. So steht es in der BA.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="JeMe, post: 442477, member: 8049"] Hai ! Wenn das man so einfach wäre. Daher war in meinem Studium das Zivilrecht zum Glück "Nebenfach". Nach den Änderungen in 2002 wurde im 440er geschrieben, dass eine Nachbesserung als fehlgeschlagen gilt, wenn 2 mal erfolglos versucht wurde, das Teil zu reparieren. Daraus schlussfolgern viele, dass man als Verkäufer das Recht auf Nachbesserung hat. Darauf bezog sich mein Hinweis auf die Änderung. Das wird meist falsch ausgelegt, denn dem ist nicht so. Kommt glaube ich bei Fristsetzungen zum Tragen. Platt gesagt hat der Verkäufer wenig Einflussmöglichkeiten auf das, was der Verkäufer verlangt. Er bstimmt eigentlich wo es lang geht. Grenzen werden ihm da meines Wissens nach z.Bsp. über den vorher geschlossenen Vertrag gesetzt. Aber Zivilrecht ist nicht unbedingt meine Baustelle. Ich wollte dir nur zum Ausdruck bringen, wie das bei anderen rüberkommt. Deine benutzten Adjektive haben mich da unterstützt. :wink: Is aber auch egal. Alles wird gut. Ich habe selbst auch eine Blue Eco, aber keine mit dem Flow-Kopf. Allerdings ist bekannt, dass die Dinger "sich einlaufen" müssen. Von daher würde ich unterschiedliche Werte erst einmal nicht so dramatisch sehen. Erst wenn es sich wirklich nicht mehr gibt. Bei meiner Blue Eco lagen O-Ringe bei, um so einem evtl. Problem auf die Schliche zu kommen. So steht es in der BA. [/QUOTE]
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