Menü
Startseite
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Featured content
Neue Beiträge
Profilnachrichten
Letzte Aktivität
Mitglieder
Zurzeit aktive Besucher
Profilnachrichten
Profilnachrichten suchen
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
Startseite
Foren
Teich Forum
Teich Allgemein
Rücksichtsvolle Nachbarn
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder ein
alternativer Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Nachricht
<blockquote data-quote="Kai" data-source="post: 65798" data-attributes="member: 425"><p>Hey hier einmal ein paar Ausführungen aus Gesetzestexten</p><p></p><p>Bereits das bloße Betreten eines Grundstücks durch Katzen bildet einen störenden Eingriff in das Grundeigentum. Der Grundstückseigentümer ist zur Duldung einer solchen Störung nicht verpflichtet. </p><p></p><p>Das Betreten eines Grundstücks durch Katzen wird durch § 906 I BGB nicht gedeckt. Hier besteht grundsätzlich ein Verbietungsrecht des Grundstückseigentümers, selbst wenn die Einwirkung unwesentlich oder ortsüblich ist. </p><p></p><p>Das ist genau das was ich meine man kann über alles reden aber nicht immer ist der LIEBE Nachbar im Recht <img src="https://cdn.jsdelivr.net/joypixels/assets/8.0/png/unicode/64/1f61b.png" class="smilie smilie--emoji" loading="lazy" width="64" height="64" alt=":P" title="Stick Out Tongue :P" data-smilie="7"data-shortname=":P" /></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Kai, post: 65798, member: 425"] Hey hier einmal ein paar Ausführungen aus Gesetzestexten Bereits das bloße Betreten eines Grundstücks durch Katzen bildet einen störenden Eingriff in das Grundeigentum. Der Grundstückseigentümer ist zur Duldung einer solchen Störung nicht verpflichtet. Das Betreten eines Grundstücks durch Katzen wird durch § 906 I BGB nicht gedeckt. Hier besteht grundsätzlich ein Verbietungsrecht des Grundstückseigentümers, selbst wenn die Einwirkung unwesentlich oder ortsüblich ist. Das ist genau das was ich meine man kann über alles reden aber nicht immer ist der LIEBE Nachbar im Recht :P [/QUOTE]
Verifizierung
Wie heißte eine bekannte Vorfahrtsregel? Rechts vor...
Antwort erstellen
Startseite
Foren
Teich Forum
Teich Allgemein
Rücksichtsvolle Nachbarn
Oben