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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 65814"><p>@Kai</p><p></p><p>also zunächst mal Respekt, denn Du warst an sich auf dem richtigen Weg.</p><p>Sobald jedoch das Wort "grundsätzlich" ins Spiel kommt, weist dies darauf hin, dass es Ausnahmen gibt. Die Rechtsprechung hat aus dem Grundsatz von Treu und Glauben das sogenannte nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis entwickelt. Daraus ergeben sich gerade in den Fällen des Betretens fremder Grundstücke durch Katzen Beschränkungen des Rechts des Grundstückseigentümers, das Betreten des Grundstücks zu verbieten. Die Frage, ob das Betreten des Grundstück durch fremde Katzen zu dulden ist, hängt von den konkreten Einzelfallumständen ab.</p><p></p><p>In der Juristerei gibt es selten nur Schwarz oder Weiß, sondern meistens Bunt. :wink: </p><p></p><p>Gruß</p><p></p><p>Wipe</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 65814"] @Kai also zunächst mal Respekt, denn Du warst an sich auf dem richtigen Weg. Sobald jedoch das Wort "grundsätzlich" ins Spiel kommt, weist dies darauf hin, dass es Ausnahmen gibt. Die Rechtsprechung hat aus dem Grundsatz von Treu und Glauben das sogenannte nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis entwickelt. Daraus ergeben sich gerade in den Fällen des Betretens fremder Grundstücke durch Katzen Beschränkungen des Rechts des Grundstückseigentümers, das Betreten des Grundstücks zu verbieten. Die Frage, ob das Betreten des Grundstück durch fremde Katzen zu dulden ist, hängt von den konkreten Einzelfallumständen ab. In der Juristerei gibt es selten nur Schwarz oder Weiß, sondern meistens Bunt. :wink: Gruß Wipe [/QUOTE]
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