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<blockquote data-quote="Mikrobiologie" data-source="post: 668535" data-attributes="member: 7611"><p>So ist es:</p><p><strong>Nachweis der Sachkunde zum Inverkehrbringen und zur Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse durch Teilnahme an der Sachkundeprüfung gemäß § 11 Abs. 2 ChemVerbotsV</strong></p><p></p><p></p><p>Bestimmte Stoffe oder Stoffgemische dürfen Sie als Hersteller, Einführer oder Händler nur mit behördlicher Erlaubnis abgeben oder für Dritte bereitstellen. Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist die Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV), die Sie durch eine entsprechende Qualifikation oder das Bestehen einer Sachkundeprüfung erwerben.</p><p></p><p>Derzeit ist der Kauf für Koihalter dieser Chemikalien nur noch über eine Apotheke vor Ort möglich. Allerdings weigern sich offenbar viele Apotheken diesen Papierkram auf sich zu nehmen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Mikrobiologie, post: 668535, member: 7611"] So ist es: [B]Nachweis der Sachkunde zum Inverkehrbringen und zur Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse durch Teilnahme an der Sachkundeprüfung gemäß § 11 Abs. 2 ChemVerbotsV[/B] Bestimmte Stoffe oder Stoffgemische dürfen Sie als Hersteller, Einführer oder Händler nur mit behördlicher Erlaubnis abgeben oder für Dritte bereitstellen. Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist die Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV), die Sie durch eine entsprechende Qualifikation oder das Bestehen einer Sachkundeprüfung erwerben. Derzeit ist der Kauf für Koihalter dieser Chemikalien nur noch über eine Apotheke vor Ort möglich. Allerdings weigern sich offenbar viele Apotheken diesen Papierkram auf sich zu nehmen. [/QUOTE]
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Wie heißte eine bekannte Vorfahrtsregel? Rechts vor...
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