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rechtliche Aspekte beim Koikauf im Fernabsatz
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<blockquote data-quote="schwabe72" data-source="post: 550813" data-attributes="member: 12328"><p>Hallo Samantha (Asakika),</p><p></p><p></p><p>"wenn ich aber doch einen Koi kaufe/bestelle, diesen in meinen Teich setze, dessen Zustand sich verschlechtert und ich ihn dann zurück schicke, müßte sich doch dadurch die Möglichkeit für den Verkäufer der Wertminderung ergeben, oder? "</p><p></p><p></p><p>Prinzipiell ergibt sich dadurch für den Händler nichts, auch kein Wertersatz.</p><p>Ich bleibe bei dem Beispiel mit den Schuhen, das ist anschaulicher. Wenn du Schuhe bestellst, darfst du die anprobieren und damit rumlaufen. Wenn sie dann nicht passen oder nicht gefallen, schickst du die zurück - kein Wertersatz. </p><p>Wenn du aber mit den Schuhen (vielleicht teure Lederschuhe) in den Wald gehst, und dort Brennholz sägst, werden die Schuhe sicher beschädigt sein - sicher Wertersatz.</p><p></p><p>Gemünzt auf den Koi: Der Fisch muss ins Wasser, wohin auch sonst. Wenn du den Fisch nicht gerade in "Salzsäure" schwimmen lässt, und er dann zurückgeht, wird es sicher keinen Wertersatz geben. Wenn der Fisch kränker beim Händler ankommt, als er den Händler verlassen hat, kann der Händler allein aufgrund dieser Tatsache wohl noch nicht unterstellen, dass du mit dem Fisch "Brennholz machen" warst.</p><p></p><p>Eindeutig ist der Händler in der Beweispflicht, dass du "unsachgemäß" mit dem Koi umgegangen bist. Diese Beweisführung dürfte meiner Meinung nach äußerst schwierig sein, und nur mit einem Tiermediziner möglich sein. Allerdings kann ich mir keinen Veterinär vorstellen, der vor Gericht, aussagt, diese oder jene gesundheitliche Beeinträchtigung ist beim Käufer/Kunden entstanden und nicht beim Händler.</p><p></p><p></p><p></p><p>Dem Händler anzeigen, dass da eine Beule ist, hilft dir im Grunde nix, was dein Widerrufsrecht nach Fernabsatz angeht. Vorausgesetzt du hast eine ordnungsgemäße Belehrung erhalten, muss binnen 14 widerrufen werden, ansonsten ist das Widerrufsrecht für immer futsch.</p><p></p><p>Allerdings kann in diesem Fall das Gewährleistungsrecht helfen, da ein Koi mit Tumor oder Beule einen Mangel darstellt. Ich habe aber in meinem Beitrag nichts zur Gewährleistung geschrieben. Das ist ein ganz anderes, aber ebenso spannendes Feld - auch und gerade beim Tierkauf.</p><p></p><p>Ich hoffe, die Antwort genügt, sonst bitte ich um Nachfrage.</p><p></p><p>Gruß Wolfgang</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="schwabe72, post: 550813, member: 12328"] Hallo Samantha (Asakika), "wenn ich aber doch einen Koi kaufe/bestelle, diesen in meinen Teich setze, dessen Zustand sich verschlechtert und ich ihn dann zurück schicke, müßte sich doch dadurch die Möglichkeit für den Verkäufer der Wertminderung ergeben, oder? " Prinzipiell ergibt sich dadurch für den Händler nichts, auch kein Wertersatz. Ich bleibe bei dem Beispiel mit den Schuhen, das ist anschaulicher. Wenn du Schuhe bestellst, darfst du die anprobieren und damit rumlaufen. Wenn sie dann nicht passen oder nicht gefallen, schickst du die zurück - kein Wertersatz. Wenn du aber mit den Schuhen (vielleicht teure Lederschuhe) in den Wald gehst, und dort Brennholz sägst, werden die Schuhe sicher beschädigt sein - sicher Wertersatz. Gemünzt auf den Koi: Der Fisch muss ins Wasser, wohin auch sonst. Wenn du den Fisch nicht gerade in "Salzsäure" schwimmen lässt, und er dann zurückgeht, wird es sicher keinen Wertersatz geben. Wenn der Fisch kränker beim Händler ankommt, als er den Händler verlassen hat, kann der Händler allein aufgrund dieser Tatsache wohl noch nicht unterstellen, dass du mit dem Fisch "Brennholz machen" warst. Eindeutig ist der Händler in der Beweispflicht, dass du "unsachgemäß" mit dem Koi umgegangen bist. Diese Beweisführung dürfte meiner Meinung nach äußerst schwierig sein, und nur mit einem Tiermediziner möglich sein. Allerdings kann ich mir keinen Veterinär vorstellen, der vor Gericht, aussagt, diese oder jene gesundheitliche Beeinträchtigung ist beim Käufer/Kunden entstanden und nicht beim Händler. Dem Händler anzeigen, dass da eine Beule ist, hilft dir im Grunde nix, was dein Widerrufsrecht nach Fernabsatz angeht. Vorausgesetzt du hast eine ordnungsgemäße Belehrung erhalten, muss binnen 14 widerrufen werden, ansonsten ist das Widerrufsrecht für immer futsch. Allerdings kann in diesem Fall das Gewährleistungsrecht helfen, da ein Koi mit Tumor oder Beule einen Mangel darstellt. Ich habe aber in meinem Beitrag nichts zur Gewährleistung geschrieben. Das ist ein ganz anderes, aber ebenso spannendes Feld - auch und gerade beim Tierkauf. Ich hoffe, die Antwort genügt, sonst bitte ich um Nachfrage. Gruß Wolfgang [/QUOTE]
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