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rechtliche Aspekte beim Koikauf im Fernabsatz
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<blockquote data-quote="OlympiaKoi" data-source="post: 550823" data-attributes="member: 1874"><p>Hallo Wolfgang,</p><p></p><p>danke für die umfassende Ausarbeitung. :thumright: </p><p></p><p>Nehmen wir mal den Fall einer individualisierten Ware im Fernabsatz, z.B. ein Türschild mit Kundennamen. Der Verkäufer macht keinen Hinweis auf das nicht vorhandene Widerrufsrecht, da ihm dies offensichtlich erscheint. Wäre dies vom Gesetz her gedeckt oder muss der Händler auf das nicht vorhandene Widderrufsrecht explizit hinweisen?</p><p></p><p>Gruß,</p><p>Frank</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="OlympiaKoi, post: 550823, member: 1874"] Hallo Wolfgang, danke für die umfassende Ausarbeitung. :thumright: Nehmen wir mal den Fall einer individualisierten Ware im Fernabsatz, z.B. ein Türschild mit Kundennamen. Der Verkäufer macht keinen Hinweis auf das nicht vorhandene Widerrufsrecht, da ihm dies offensichtlich erscheint. Wäre dies vom Gesetz her gedeckt oder muss der Händler auf das nicht vorhandene Widderrufsrecht explizit hinweisen? Gruß, Frank [/QUOTE]
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Wie heißte eine bekannte Vorfahrtsregel? Rechts vor...
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