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rechtliche Aspekte beim Koikauf im Fernabsatz
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<blockquote data-quote="schwabe72" data-source="post: 550834" data-attributes="member: 12328"><p>Hallo Thomas,</p><p></p><p></p><p></p><p>Ja, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige <strong>Absendung</strong>, also spätestens am 14. Tag nach Erhalt der Ware. Wichtig ist aber auch, dass du den <strong>Zugang</strong> des Widerrufs beim Händler im Zweifel beweisen musst.</p><p>Ich persönlich würde unbedingt mit <strong>Einwurf-Einschreiben</strong> den Widerruf erklären. Das schlägt 2 Fliegen mit einer Klappe. Der Absendetag wird von der Post dokumentiert, und auch der Zugang beim Händler. Bitte nie <strong>Einschreiben-Rückschein</strong>, denn wenn der Händler das Einschreiben nicht annimmt, bist du der Mops.</p><p></p><p>Die Frist zur Rücksendung der Ware beträgt 14 Tage <strong>nach erfolgtem Widerruf</strong>, § 357 Abs. 1 BGB.</p><p></p><p>Prinzipiell musst du als Käufer zurücksenden. Das kann bei Koi schwierig sein. Leider gibt es dazu keine Urteile, mir sind jedenfalls keine bekannt. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass der Händler verpflichtet sein wird, die Rücksendung zumindest zu organisieren, da vom Ottonormalverbraucher wohl nicht erwartet werden kann, dass er Fische transportfähig verpacken kann. </p><p></p><p>Gruß Wolfgang</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="schwabe72, post: 550834, member: 12328"] Hallo Thomas, Ja, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige [b]Absendung[/b], also spätestens am 14. Tag nach Erhalt der Ware. Wichtig ist aber auch, dass du den [b]Zugang[/b] des Widerrufs beim Händler im Zweifel beweisen musst. Ich persönlich würde unbedingt mit [b]Einwurf-Einschreiben[/b] den Widerruf erklären. Das schlägt 2 Fliegen mit einer Klappe. Der Absendetag wird von der Post dokumentiert, und auch der Zugang beim Händler. Bitte nie [b]Einschreiben-Rückschein[/b], denn wenn der Händler das Einschreiben nicht annimmt, bist du der Mops. Die Frist zur Rücksendung der Ware beträgt 14 Tage [b]nach erfolgtem Widerruf[/b], § 357 Abs. 1 BGB. Prinzipiell musst du als Käufer zurücksenden. Das kann bei Koi schwierig sein. Leider gibt es dazu keine Urteile, mir sind jedenfalls keine bekannt. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass der Händler verpflichtet sein wird, die Rücksendung zumindest zu organisieren, da vom Ottonormalverbraucher wohl nicht erwartet werden kann, dass er Fische transportfähig verpacken kann. Gruß Wolfgang [/QUOTE]
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