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rechtliche Aspekte beim Koikauf im Fernabsatz
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<blockquote data-quote="schwabe72" data-source="post: 550849" data-attributes="member: 12328"><p>Hallo Micha,</p><p></p><p></p><p></p><p>Ja, mit Blick auf die "Rücksendeproblematik" allemal. Ich habe ja auch zu keinem Zeitpunkt behauptet, der Fernabsatz sei für den Verbraucher reines "Zuckerschlecken".</p><p></p><p>Die Nachteile beim Verbraucher liegen darin, dass er Zurückzusenden hat und hierfür die Kosten tragen muss, denn § 357 Abs. 6 bestimmt:</p><p></p><p>"<em>Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen.</em></p><p></p><p>Das sollte selbst erklärend sein.</p><p></p><p>Aus diesem Grunde habe ich in meinen Aufsatz ja sowohl an Verkäufer wie auch an </p><p><strong>Käufer</strong> appelliert, die Praxis, Fische im Fernabsatz zu handeln zu überdenken, und zwar zum Wohle des lebenden Tieres.</p><p></p><p>Um Irrtümern vorzubeugen: Beim Fernabsatz ist gerade nicht Voraussetzung, dass die Ware "versendet" wird, was bedeutet, dass ich auch Koi im Fernabsatz kaufen kann, und diese persönlich abholen kann, und - im Widerrufsfall- auch persönlich zurückbringen kann.</p><p></p><p>Gruß Wolfgang</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="schwabe72, post: 550849, member: 12328"] Hallo Micha, Ja, mit Blick auf die "Rücksendeproblematik" allemal. Ich habe ja auch zu keinem Zeitpunkt behauptet, der Fernabsatz sei für den Verbraucher reines "Zuckerschlecken". Die Nachteile beim Verbraucher liegen darin, dass er Zurückzusenden hat und hierfür die Kosten tragen muss, denn § 357 Abs. 6 bestimmt: "[i]Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen.[/i] Das sollte selbst erklärend sein. Aus diesem Grunde habe ich in meinen Aufsatz ja sowohl an Verkäufer wie auch an [b]Käufer[/b] appelliert, die Praxis, Fische im Fernabsatz zu handeln zu überdenken, und zwar zum Wohle des lebenden Tieres. Um Irrtümern vorzubeugen: Beim Fernabsatz ist gerade nicht Voraussetzung, dass die Ware "versendet" wird, was bedeutet, dass ich auch Koi im Fernabsatz kaufen kann, und diese persönlich abholen kann, und - im Widerrufsfall- auch persönlich zurückbringen kann. Gruß Wolfgang [/QUOTE]
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