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rechtliche Aspekte beim Koikauf im Fernabsatz
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<blockquote data-quote="schwabe72" data-source="post: 550851" data-attributes="member: 12328"><p>Hallo Mikrobe,</p><p></p><p></p><p></p><p>Ja, ganz recht. Art.246a § 1 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB regelt die Informationspflicht des Verkäufers wie folgt:</p><p></p><p>" <em>(2) 1Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu, ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher zu informieren </em></p><p><em></em></p><p><em>1.über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie das Muster-Widerrufsformular in der Anlage 2,</em></p><p><em></em></p><p><em></em></p><p><em>2.gegebenenfalls darüber, dass der Verbraucher im Widerrufsfall die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen hat, und bei Fernabsatzverträgen zusätzlich über die Kosten für die Rücksendung der Waren, wenn die Waren auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden können,".....</em></p><p><em></em></p><p></p><p>Insoweit hat der Händler über die Kosten der Rücksendung ganz konkret zu informieren, da sich die Rücksendung von Koi auf dem normalen Postweg </p><p>aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht eignen.</p><p></p><p>Schlimme Konsequenz für den Händler, der über die Kosten nicht zureichend informiert ist wohl, dass der Händler selbst die Kosten der Rücksendung trägt.</p><p></p><p>Gruß Wolfgang</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="schwabe72, post: 550851, member: 12328"] Hallo Mikrobe, Ja, ganz recht. Art.246a § 1 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB regelt die Informationspflicht des Verkäufers wie folgt: " [i](2) 1Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu, ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher zu informieren 1.über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie das Muster-Widerrufsformular in der Anlage 2, 2.gegebenenfalls darüber, dass der Verbraucher im Widerrufsfall die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen hat, und bei Fernabsatzverträgen zusätzlich über die Kosten für die Rücksendung der Waren, wenn die Waren auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden können,"..... [/i] Insoweit hat der Händler über die Kosten der Rücksendung ganz konkret zu informieren, da sich die Rücksendung von Koi auf dem normalen Postweg aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht eignen. Schlimme Konsequenz für den Händler, der über die Kosten nicht zureichend informiert ist wohl, dass der Händler selbst die Kosten der Rücksendung trägt. Gruß Wolfgang [/QUOTE]
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