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<blockquote data-quote="schwabe72" data-source="post: 550872" data-attributes="member: 12328"><p>An Biba,</p><p></p><p>ja deine Theorie ist nicht schlecht. Ich wage mal eine Prognose, ohne dass ich die Hand dafür ins Feuer legen würde, dies will ich ausdrücklich unterstreichen:</p><p></p><p>Wenn der Händler über die Rücksendekosten (in deinem Beispiel 200 € ) konkret aufklärt, ist er jedenfalls seinen Informationspflichten nachgekommen.</p><p></p><p>Nach § 357 Abs. 5 BGB ist der Verbraucher nicht verpflichtet, die Rücksendung zu veranlassen, wenn der Unternehmer angeboten hat, die "Waren" abzuholen (oder abholen zu lassen).</p><p></p><p>In der Kommentarliteratur wird die Ansicht vertreten, dass der Unternehmer dann auch die Kosten der Rücksendung tragen hat, weil der Verbraucher auf die <strong>Höhe</strong> der Kosten dann keinen Einfluss habe.</p><p></p><p>Andersherum ließe sich genauso gut argumentieren, dass dem Verbraucher ja <strong>vorher</strong> die Kosten der Rücksendung bekannt sind, und er sich dann nicht auf unzumutbar Hohe Kosten berufen können soll.</p><p></p><p>Bedauerlicherweise gibt es auch hierzu keine Urteile, die eine gewissere Prognose zulassen könnten.</p><p></p><p>Deshalb meine Einschätzung ausdrücklich ohne Gewähr.</p><p></p><p>Gruß Wolfgang</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="schwabe72, post: 550872, member: 12328"] An Biba, ja deine Theorie ist nicht schlecht. Ich wage mal eine Prognose, ohne dass ich die Hand dafür ins Feuer legen würde, dies will ich ausdrücklich unterstreichen: Wenn der Händler über die Rücksendekosten (in deinem Beispiel 200 € ) konkret aufklärt, ist er jedenfalls seinen Informationspflichten nachgekommen. Nach § 357 Abs. 5 BGB ist der Verbraucher nicht verpflichtet, die Rücksendung zu veranlassen, wenn der Unternehmer angeboten hat, die "Waren" abzuholen (oder abholen zu lassen). In der Kommentarliteratur wird die Ansicht vertreten, dass der Unternehmer dann auch die Kosten der Rücksendung tragen hat, weil der Verbraucher auf die [b]Höhe[/b] der Kosten dann keinen Einfluss habe. Andersherum ließe sich genauso gut argumentieren, dass dem Verbraucher ja [b]vorher[/b] die Kosten der Rücksendung bekannt sind, und er sich dann nicht auf unzumutbar Hohe Kosten berufen können soll. Bedauerlicherweise gibt es auch hierzu keine Urteile, die eine gewissere Prognose zulassen könnten. Deshalb meine Einschätzung ausdrücklich ohne Gewähr. Gruß Wolfgang [/QUOTE]
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