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rechtliche Aspekte beim Koikauf im Fernabsatz
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<blockquote data-quote="GM-Koi" data-source="post: 550886" data-attributes="member: 1034"><p>Wie war das mit Rücksendungskosten für den Verbraucher? </p><p></p><p>Sind nicht, ab einem Warenwert über 40 Euro, die Rückversandkosten vom Händler zu tragen? </p><p></p><p>Oder hat sich das Gesetz im Laufe der Jahre geändert?</p><p></p><p>Hier die Antwort des EuGH: Widerrufen Sie einen sogenannten Fernabsatzvertrag (z. B. eine Online-Bestellung) und senden Sie die bestellte Ware komplett an den Anbieter zurück, muss er auf alle Fälle die Kosten der Zusendung der Ware bezahlen. Unzulässig ist es, diese Kosten beispielsweise in einer Klausel im "Kleingedruckten" auf den Verbraucher abzuwälzen. Aber: Schicken Sie lediglich einen Teil der gleichzeitig bestellten Waren zurück, müssen Sie die Hinsendekosten bezahlen, sofern diese im Bestellformular entsprechend aufgeführt sind.</p><p></p><p>Anders als die Hinsendekosten dürfen Online-Händler aber ihren Kunden die Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegen (z. B. durch eine Regelung in den AGB). Dies ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:</p><p>•Die zurückzusendende Ware kostet nicht mehr als 40,- Euro. Entscheidend ist dabei der jeweilige Warenwert und nicht der (Gesamt-)Bestellwert, wenn Sie mehrere Produkte bestellt haben.</p><p></p><p>•Die gelieferte Ware ist teurer als 40,- Euro und Sie haben zum Zeitpunkt des Widerrufs weder etwas angezahlt noch den Kaufpreis vollständig beglichen.</p><p></p><p><a href="https://www.rechtstipps.de/haus-wohnung-grundstueck/themen/verkaeufer-traegt-grundsaetzlich-die-hin-und-ruecksendekosten-bei-widerruf-eines-fernabsatzvertrages" target="_blank">https://www.rechtstipps.de/haus-wohnung ... zvertrages</a></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="GM-Koi, post: 550886, member: 1034"] Wie war das mit Rücksendungskosten für den Verbraucher? Sind nicht, ab einem Warenwert über 40 Euro, die Rückversandkosten vom Händler zu tragen? Oder hat sich das Gesetz im Laufe der Jahre geändert? Hier die Antwort des EuGH: Widerrufen Sie einen sogenannten Fernabsatzvertrag (z. B. eine Online-Bestellung) und senden Sie die bestellte Ware komplett an den Anbieter zurück, muss er auf alle Fälle die Kosten der Zusendung der Ware bezahlen. Unzulässig ist es, diese Kosten beispielsweise in einer Klausel im "Kleingedruckten" auf den Verbraucher abzuwälzen. Aber: Schicken Sie lediglich einen Teil der gleichzeitig bestellten Waren zurück, müssen Sie die Hinsendekosten bezahlen, sofern diese im Bestellformular entsprechend aufgeführt sind. Anders als die Hinsendekosten dürfen Online-Händler aber ihren Kunden die Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegen (z. B. durch eine Regelung in den AGB). Dies ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: •Die zurückzusendende Ware kostet nicht mehr als 40,- Euro. Entscheidend ist dabei der jeweilige Warenwert und nicht der (Gesamt-)Bestellwert, wenn Sie mehrere Produkte bestellt haben. •Die gelieferte Ware ist teurer als 40,- Euro und Sie haben zum Zeitpunkt des Widerrufs weder etwas angezahlt noch den Kaufpreis vollständig beglichen. [url=https://www.rechtstipps.de/haus-wohnung-grundstueck/themen/verkaeufer-traegt-grundsaetzlich-die-hin-und-ruecksendekosten-bei-widerruf-eines-fernabsatzvertrages]https://www.rechtstipps.de/haus-wohnung ... zvertrages[/url] [/QUOTE]
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