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<blockquote data-quote="tolldiving" data-source="post: 259330" data-attributes="member: 3142"><p>Bejagung und Schadensabwehr</p><p></p><p>Der Graureiher ist Wild im Sinne des Bundesjagdgesetzes. Eine Jagdzeit ist aber nur in Bayern festgesetzt (16. September – 31. Oktober), die Jagd darf lt. Verordnung über die Aufhebung der Schonzeit für Graureiher vom 25. Juli 1983 (umgangssprachlich: Graureiherverordnung) in einen Umkreis von 200 Meter um geschlossene Gewässer (im Sinn des Art. 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 des Fischereigesetzes) ausgeübt werden. <strong>In den anderen Bundesländern ist der Graureiher ganzjährig geschont, das heißt für einen Abschuss ist eine Einzelerlaubnis der Unteren Jagdbehörde erforderlich.</strong></p><p><strong>An kleineren Teichen hat sich aber die Überspannung mit Netzen bewährt. An größeren Teichen können Graureiher mit am unmittelbaren Uferrand gespannten Drähten abgehalten werden (verhindert das Schreiten vom Ufer ins Gewässer).</strong></p><p>Vogelscheuchen werden meist schnell als harmlos erkannt und bieten daher nur kurzzeitigen Schutz.</p><p>An natürlichen Gewässern sind meist keine erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schäden zu beobachten, da der Reiher nur im Flachwasser seine Nahrung sucht <strong>und dort meist nur wirtschaftlich unbedeutende Fischarten erbeutet.</strong> :lol:</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="tolldiving, post: 259330, member: 3142"] Bejagung und Schadensabwehr Der Graureiher ist Wild im Sinne des Bundesjagdgesetzes. Eine Jagdzeit ist aber nur in Bayern festgesetzt (16. September – 31. Oktober), die Jagd darf lt. Verordnung über die Aufhebung der Schonzeit für Graureiher vom 25. Juli 1983 (umgangssprachlich: Graureiherverordnung) in einen Umkreis von 200 Meter um geschlossene Gewässer (im Sinn des Art. 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 des Fischereigesetzes) ausgeübt werden. [b]In den anderen Bundesländern ist der Graureiher ganzjährig geschont, das heißt für einen Abschuss ist eine Einzelerlaubnis der Unteren Jagdbehörde erforderlich.[/b] [b]An kleineren Teichen hat sich aber die Überspannung mit Netzen bewährt. An größeren Teichen können Graureiher mit am unmittelbaren Uferrand gespannten Drähten abgehalten werden (verhindert das Schreiten vom Ufer ins Gewässer).[/b] Vogelscheuchen werden meist schnell als harmlos erkannt und bieten daher nur kurzzeitigen Schutz. An natürlichen Gewässern sind meist keine erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schäden zu beobachten, da der Reiher nur im Flachwasser seine Nahrung sucht [b]und dort meist nur wirtschaftlich unbedeutende Fischarten erbeutet.[/b] :lol: [/QUOTE]
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