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<blockquote data-quote="Kuckuck Bernd" data-source="post: 461477" data-attributes="member: 5352"><p>Hallo Jürgen,</p><p>dazu sage ich klar:</p><p></p><p><strong><span style="font-size: 18px">Janein </span>!!!!!</strong></p><p></p><p>Klärung sollte dieser Beitrag bringen.</p><p></p><p></p><p><strong>Quelle:</strong></p><p><a href="http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-kaeufer/verlaengerung-oder-neubeginn-der-gewaehrleistungs-garantiezeit-nach-austausch.html" target="_blank">http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/mei ... ausch.html</a></p><p></p><p>Also Guido:</p><p>Auf Deinem Beleg / Rechungsschreiben nach Umtausch muss klar zu erkennen ( lesen) sein, dass Söll das Gerät umgetauscht hat, weil das erste einen Fehler aufwies.</p><p></p><p>Steht das auf dem Beleg, dann, so bin ich der Meinung, beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Übergabe des Neugerätes von vorne !!!!</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Kuckuck Bernd, post: 461477, member: 5352"] Hallo Jürgen, dazu sage ich klar: [b][size=5]Janein [/size]!!!!![/b] Klärung sollte dieser Beitrag bringen. [b]Quelle:[/b] [url=http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-kaeufer/verlaengerung-oder-neubeginn-der-gewaehrleistungs-garantiezeit-nach-austausch.html]http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/mei ... ausch.html[/url] Also Guido: Auf Deinem Beleg / Rechungsschreiben nach Umtausch muss klar zu erkennen ( lesen) sein, dass Söll das Gerät umgetauscht hat, weil das erste einen Fehler aufwies. Steht das auf dem Beleg, dann, so bin ich der Meinung, beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Übergabe des Neugerätes von vorne !!!! [/QUOTE]
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