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Schmutzwasserentsorgung am Koiteich
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<blockquote data-quote="Gelöschtes Mitglied 12158" data-source="post: 563815"><p>Das ist korrekt.</p><p>Der Fokus liegt aber wie du selbst gesagt hast auf dem <strong>häuslichen Gebrauch</strong> und der damit selbst auferlegten Pflicht, dass "<strong>gebrauchte</strong>" Wasser dem Schmutzwasserkanal zuzuführen.</p><p></p><p>Die Problematik die hier ins Spiel kommt ist die, dass nirgendwo definiert ist, welche Gebrauchsart "Koiteich" ist. Also zumindest ist es für mich nicht klar.</p><p></p><p></p><p>Dazu kann ich keine Abschließende Antwort geben, nur selber mal laut denken: </p><p></p><p>Wenn der Teich mit Regenwasser gefüllt wird, dass laut Genehmigung auf dem Grundstück versickert werden darf, darf dieses dann später auch wieder versickert werden? </p><p></p><p>Es darf jedenfalls <strong>nicht </strong>der Regenwasserkanalisation zugeführt werden, da man ja verringerte Gebühren zahlt, weil man ja eigentlich nicht den Kanal nutzen wollte.</p><p></p><p>Muss es in den Schmutzwasserkanal? </p><p></p><p>Da "Koiteich" für <strong>mich </strong>nicht klar als "häuslicher Gebrauch" definiert ist. Könnte hier eine Grauzone bestehen.</p><p></p><p>Die Behörde wird es mitunter schwer haben dir nachzuweisen, welche Beschaffenheit dein Ausgangs-Regenwasser hat und ob es sich in deinem Teich verändert. Daher würde ich vermuten, dass Teiche, die mit Regenwasser befüllt werden, dass man ursprünglich versickern durfte, auch später wieder einer Versickerung zugeführt werden könnten.</p><p></p><p><strong>Bitte beachten: Das habe ich mir jetzt selber hergeleitet!</strong></p><p></p><p>Aber wer möchte seinen Koiteich mit Regenwasser befüllen?</p><p>Ich persönlich nicht, da Regenwasser mitunter schwerer belastet ist als Brunnenwasser durch die ganzen Schadstoffe aus der Luft und denen, die sich auf den Dachziegel und in den Dachrinnen ablagern. Von den Bestandteilen mancher Dachrinnen ganz zu schweigen, die man sich dann in den Teich spült.</p><p></p><p></p><p>Wenn keine Einleitgenehmigung besteht, würden sich solche Unternehmen strafbar machen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Gelöschtes Mitglied 12158, post: 563815"] Das ist korrekt. Der Fokus liegt aber wie du selbst gesagt hast auf dem [b]häuslichen Gebrauch[/b] und der damit selbst auferlegten Pflicht, dass "[b]gebrauchte[/b]" Wasser dem Schmutzwasserkanal zuzuführen. Die Problematik die hier ins Spiel kommt ist die, dass nirgendwo definiert ist, welche Gebrauchsart "Koiteich" ist. Also zumindest ist es für mich nicht klar. Dazu kann ich keine Abschließende Antwort geben, nur selber mal laut denken: Wenn der Teich mit Regenwasser gefüllt wird, dass laut Genehmigung auf dem Grundstück versickert werden darf, darf dieses dann später auch wieder versickert werden? Es darf jedenfalls [b]nicht [/b]der Regenwasserkanalisation zugeführt werden, da man ja verringerte Gebühren zahlt, weil man ja eigentlich nicht den Kanal nutzen wollte. Muss es in den Schmutzwasserkanal? Da "Koiteich" für [b]mich [/b]nicht klar als "häuslicher Gebrauch" definiert ist. Könnte hier eine Grauzone bestehen. Die Behörde wird es mitunter schwer haben dir nachzuweisen, welche Beschaffenheit dein Ausgangs-Regenwasser hat und ob es sich in deinem Teich verändert. Daher würde ich vermuten, dass Teiche, die mit Regenwasser befüllt werden, dass man ursprünglich versickern durfte, auch später wieder einer Versickerung zugeführt werden könnten. [b]Bitte beachten: Das habe ich mir jetzt selber hergeleitet![/b] Aber wer möchte seinen Koiteich mit Regenwasser befüllen? Ich persönlich nicht, da Regenwasser mitunter schwerer belastet ist als Brunnenwasser durch die ganzen Schadstoffe aus der Luft und denen, die sich auf den Dachziegel und in den Dachrinnen ablagern. Von den Bestandteilen mancher Dachrinnen ganz zu schweigen, die man sich dann in den Teich spült. Wenn keine Einleitgenehmigung besteht, würden sich solche Unternehmen strafbar machen. [/QUOTE]
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Wie heißte eine bekannte Vorfahrtsregel? Rechts vor...
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