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<blockquote data-quote="Karl der Koi" data-source="post: 465620" data-attributes="member: 2984"><p>Hallo Andreas,</p><p></p><p>die Versicherung wegen Eigenverbrauch von Anlagen unter 30 KWP ist seit Ende 2012 nicht mehr ausreichend. Seit dem Zeitpunkt gibt es nur noch die 2 besagten Varianten. So wie es Bernhart oben ja schon zeigt.</p><p>Genau so ist es, egal wieviel KWp. Und genau das läßt den Armortisationszeitraum dann noch mal in die Höhe gehen.</p><p></p><p>Und diese Gesetzesänderung hat keine Begrenzung nach unten. </p><p>Somit trifft es auch die kleinstanlagen.</p><p>Und um diese Änderung geht es uns doch. Das ist die Novilierung die Jürgen und ich meinten.</p><p></p><p>Es kamen in dieser oberen Gesetzesänderung 2012 noch andere Änderungen hinzu. Wobei ich sagen muß, das die sehr sinnvoll sind. Zumindest meine Meinung.</p><p>Das war :</p><p>Dazu kommt noch die Änderung der Wechselrichter. Sprich Netzgebunden und die damit verbundene Abschaltung der PV , wenn Netz vom Wechselrichter unterbrochen ist. </p><p>Diese Änderung betrifft meißt die Altanlagen, da viele Wechselrichter trotz Netzabschaltung Strom dann bei Sonne, Licht einspeisen. Ist aus den vielen Unfällen hervorgegangen. </p><p></p><p>Also soll heißen für die die es nicht wissen worum es geht. Kurzes Szenario. </p><p></p><p>Haus brennt, Feuerwehr kommt, PV-Anlage ist auf dem Dach, Feuerwehr stellt Strom im Straßenzug oder Strom bei der Zuführung ins brennende Haus ab. Nun war das Problem aber, das die alten Wechselrichter weiter den Strom den die PV produzierte in Netz speißt bzw. Das der Stromfluß weiterhin vorhanden war. Es konnte also nicht gelöscht werden, Da Lebensgefahr. Deshalb ließ man die Gebäude dann kontrolliert abbrennen. Notgedrungen. Offt genug passiert. </p><p></p><p>Oder ebend Zweites Szenario. </p><p></p><p>Elektrik am Hausstromkabel Putt. Also am Hauseingangskabel. zB.: </p><p>Hauszuführungsstrom wird abgeschaltet. Nun konnte der E-mensch trotzdem nicht Arbeiten. Da Kabel immer noch unter Saft. Nähmlich jetzt aus der anderen Richtung. Nähmlich der Produzierte PV-Strom vom Dach.</p><p></p><p>Deshalb der damalige Gesetzwechsel, der dazu verpflichtet die wechselrichter dürfen nur PV-Strom ins Netz einleiten, wenn da saft vom Versorger drauf ist. Sobald der Weck ist, schaltet die PV sich ab.</p><p></p><p>Beide Beispiele jetzt mal ganz einfach erklärt.</p><p></p><p>Wie gesagt, manches an den Änderungen empfinde ich als sinnvoll, wie zB. dieser Sicherheitsaspeckt, anderes leider weniger, wie die 2 Variantenregelung und der Umgang mit Kleinstanlagen.</p><p></p><p>Aber mal schauen, da wir deutschen ja in letzter Zeit unsere Gesezgebung ja immer mehr die Reform der reform machen, besteht ja noch Hoffnung. </p><p> :wink: </p><p></p><p></p><p>Grüßle <img src="https://cdn.jsdelivr.net/joypixels/assets/8.0/png/unicode/64/1f600.png" class="smilie smilie--emoji" loading="lazy" width="64" height="64" alt=":D" title="Big Grin :D" data-smilie="8"data-shortname=":D" /></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Karl der Koi, post: 465620, member: 2984"] Hallo Andreas, die Versicherung wegen Eigenverbrauch von Anlagen unter 30 KWP ist seit Ende 2012 nicht mehr ausreichend. Seit dem Zeitpunkt gibt es nur noch die 2 besagten Varianten. So wie es Bernhart oben ja schon zeigt. Genau so ist es, egal wieviel KWp. Und genau das läßt den Armortisationszeitraum dann noch mal in die Höhe gehen. Und diese Gesetzesänderung hat keine Begrenzung nach unten. Somit trifft es auch die kleinstanlagen. Und um diese Änderung geht es uns doch. Das ist die Novilierung die Jürgen und ich meinten. Es kamen in dieser oberen Gesetzesänderung 2012 noch andere Änderungen hinzu. Wobei ich sagen muß, das die sehr sinnvoll sind. Zumindest meine Meinung. Das war : Dazu kommt noch die Änderung der Wechselrichter. Sprich Netzgebunden und die damit verbundene Abschaltung der PV , wenn Netz vom Wechselrichter unterbrochen ist. Diese Änderung betrifft meißt die Altanlagen, da viele Wechselrichter trotz Netzabschaltung Strom dann bei Sonne, Licht einspeisen. Ist aus den vielen Unfällen hervorgegangen. Also soll heißen für die die es nicht wissen worum es geht. Kurzes Szenario. Haus brennt, Feuerwehr kommt, PV-Anlage ist auf dem Dach, Feuerwehr stellt Strom im Straßenzug oder Strom bei der Zuführung ins brennende Haus ab. Nun war das Problem aber, das die alten Wechselrichter weiter den Strom den die PV produzierte in Netz speißt bzw. Das der Stromfluß weiterhin vorhanden war. Es konnte also nicht gelöscht werden, Da Lebensgefahr. Deshalb ließ man die Gebäude dann kontrolliert abbrennen. Notgedrungen. Offt genug passiert. Oder ebend Zweites Szenario. Elektrik am Hausstromkabel Putt. Also am Hauseingangskabel. zB.: Hauszuführungsstrom wird abgeschaltet. Nun konnte der E-mensch trotzdem nicht Arbeiten. Da Kabel immer noch unter Saft. Nähmlich jetzt aus der anderen Richtung. Nähmlich der Produzierte PV-Strom vom Dach. Deshalb der damalige Gesetzwechsel, der dazu verpflichtet die wechselrichter dürfen nur PV-Strom ins Netz einleiten, wenn da saft vom Versorger drauf ist. Sobald der Weck ist, schaltet die PV sich ab. Beide Beispiele jetzt mal ganz einfach erklärt. Wie gesagt, manches an den Änderungen empfinde ich als sinnvoll, wie zB. dieser Sicherheitsaspeckt, anderes leider weniger, wie die 2 Variantenregelung und der Umgang mit Kleinstanlagen. Aber mal schauen, da wir deutschen ja in letzter Zeit unsere Gesezgebung ja immer mehr die Reform der reform machen, besteht ja noch Hoffnung. :wink: Grüßle :D [/QUOTE]
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