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Beitrag
<blockquote data-quote="KOISTA" data-source="post: 329885" data-attributes="member: 7238"><p>Hallo Markus,</p><p></p><p>wenn man nachweist, das das Wasser nur im " Garten " verwendet wird und das Abwasser nicht dem Kanal zugeführt wird, kann man einen Antrag auf Befreiung der Abwassergebühr stellen. Zusätzlich ist eine 2. Wasseruhr erforderlich.</p><p>Die Gebühr für das Wasser selbst bleibt in der Tat bei allen gleich.</p><p></p><p>Goshiki</p></blockquote><p></p><p>Genau so funktioniert das bei uns auch.</p><p>Wasserentnahmestelle draussen, entsprechender Nachweis das dieses Wasser ausschließlich zur Gartenbewässerung / Teich dient und das Abwasser nicht dem Kanalnetz zugeführt wird. In unserem Fall ist jemand von der Gemeinde vorbei gekommen und hat sich das angeschaut - mehr nicht</p><p>Dann 2. Wasseruhr vor dieser Entnahmestelle eingebaut und beim Steueramt der Stadt / Gemeinde diese Wasseruhr eintragen lassen.</p><p>Somit bezahlst Du nur noch die Kosten für das Frischwasser ans Wasserwerk. Die Kanalbenutzungsgebühren an die Stadt/Gemeinde entfallen für das über diese Wasseruhr entnomme Wasser</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="KOISTA, post: 329885, member: 7238"] Hallo Markus, wenn man nachweist, das das Wasser nur im " Garten " verwendet wird und das Abwasser nicht dem Kanal zugeführt wird, kann man einen Antrag auf Befreiung der Abwassergebühr stellen. Zusätzlich ist eine 2. Wasseruhr erforderlich. Die Gebühr für das Wasser selbst bleibt in der Tat bei allen gleich. Goshiki[/quote] Genau so funktioniert das bei uns auch. Wasserentnahmestelle draussen, entsprechender Nachweis das dieses Wasser ausschließlich zur Gartenbewässerung / Teich dient und das Abwasser nicht dem Kanalnetz zugeführt wird. In unserem Fall ist jemand von der Gemeinde vorbei gekommen und hat sich das angeschaut - mehr nicht Dann 2. Wasseruhr vor dieser Entnahmestelle eingebaut und beim Steueramt der Stadt / Gemeinde diese Wasseruhr eintragen lassen. Somit bezahlst Du nur noch die Kosten für das Frischwasser ans Wasserwerk. Die Kanalbenutzungsgebühren an die Stadt/Gemeinde entfallen für das über diese Wasseruhr entnomme Wasser [/QUOTE]
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