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terrassenüberdachung??
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<blockquote data-quote="mrandre77" data-source="post: 431894" data-attributes="member: 3444"><p><a href="http://www.kleve.de/C12572B30025D73F/html/57578516FB5B0BA8C12574E1004FBED0?openDocument" target="_blank">http://www.kleve.de/C12572B30025D73F/ht ... enDocument</a></p><p></p><p>Kleve:</p><p></p><p>Terrassenüberdachungen</p><p></p><p>Terrassenüberdachung mit einer Fläche bis zu 30,00 qm und einer Tiefe bis zu 3,00 m zählen in bestimmten Baugebieten zu den genehmigungsfreien Vorhaben. Unter Vorlage eines Lageplans bzw. Flurkarte wird beim Fachbereich Planen und Bauen geklärt, welches Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.</p><p>Liegt Ihr Grundstück innerhalb eines Bebauungsplangebietes sind hier klare Festlegungen bezüglich Lage und Größe der Bebaubarkeit getroffen. In Gebieten ohne Bebauungsplan kann wegen der möglichen Beeinträchtigung des Nachbarn eine Einverständniserklärung des Nachbarn gefordert werden.</p><p>Bei Terrassenüberdachungen, die an der Grenze errichtet werden, kann es zu Beeinträchtigungen bei der Belichtung des Nachbargrundstückes kommen. Ebenso erfordern Sie aus Gründen des Brandschutzes eine Gebäudeabschlusswand. Öffnungen in diesen Wänden sind nicht zulässig.</p><p></p><p>Pergolen dagegen sind genehmigungsfrei, da die Überdachung fehlt und es sich hier um ein Rankgerüst für die Gartengestaltung handelt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="mrandre77, post: 431894, member: 3444"] [url=http://www.kleve.de/C12572B30025D73F/html/57578516FB5B0BA8C12574E1004FBED0?openDocument]http://www.kleve.de/C12572B30025D73F/ht ... enDocument[/url] Kleve: Terrassenüberdachungen Terrassenüberdachung mit einer Fläche bis zu 30,00 qm und einer Tiefe bis zu 3,00 m zählen in bestimmten Baugebieten zu den genehmigungsfreien Vorhaben. Unter Vorlage eines Lageplans bzw. Flurkarte wird beim Fachbereich Planen und Bauen geklärt, welches Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss. Liegt Ihr Grundstück innerhalb eines Bebauungsplangebietes sind hier klare Festlegungen bezüglich Lage und Größe der Bebaubarkeit getroffen. In Gebieten ohne Bebauungsplan kann wegen der möglichen Beeinträchtigung des Nachbarn eine Einverständniserklärung des Nachbarn gefordert werden. Bei Terrassenüberdachungen, die an der Grenze errichtet werden, kann es zu Beeinträchtigungen bei der Belichtung des Nachbargrundstückes kommen. Ebenso erfordern Sie aus Gründen des Brandschutzes eine Gebäudeabschlusswand. Öffnungen in diesen Wänden sind nicht zulässig. Pergolen dagegen sind genehmigungsfrei, da die Überdachung fehlt und es sich hier um ein Rankgerüst für die Gartengestaltung handelt. [/QUOTE]
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Wie heißte eine bekannte Vorfahrtsregel? Rechts vor...
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