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Verkehrssicherungspflicht für Gartenteiche
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Nachricht
<blockquote data-quote="FanaticKoifan" data-source="post: 591812" data-attributes="member: 5513"><p>Moin..</p><p></p><p>In Deutschland nur dann, wenn man als Hauseigentümer sein Grundstück so abgesichert hat, das ein betreten des Grundstückes erschwert wird.</p><p></p><p>Bsp. fällt ein Kind in den Teich und Grundstück ist nicht gesichert, bist du schuld und die Versicherung greift in keinem Fall. Verkehssicherungspflicht!!!</p><p></p><p>Fällt ein Kind in den Teich, deren Grundstück mit einem 180cm hohen Zaun gesichert ist, bist du nicht schuld.</p><p></p><p>Wir hatten ein zugängliches Grundstück mit Teich und vielen neugierigen Kindern.. Drum waren wir beim Anwalt und haben uns beraten lassen.. </p><p>Jetzt läuft um das Grundstück ein 180cm Zaum herum und wir fühlen uns sicherer was das angeht.</p><p></p><p>Lg Rene</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="FanaticKoifan, post: 591812, member: 5513"] Moin.. In Deutschland nur dann, wenn man als Hauseigentümer sein Grundstück so abgesichert hat, das ein betreten des Grundstückes erschwert wird. Bsp. fällt ein Kind in den Teich und Grundstück ist nicht gesichert, bist du schuld und die Versicherung greift in keinem Fall. Verkehssicherungspflicht!!! Fällt ein Kind in den Teich, deren Grundstück mit einem 180cm hohen Zaun gesichert ist, bist du nicht schuld. Wir hatten ein zugängliches Grundstück mit Teich und vielen neugierigen Kindern.. Drum waren wir beim Anwalt und haben uns beraten lassen.. Jetzt läuft um das Grundstück ein 180cm Zaum herum und wir fühlen uns sicherer was das angeht. Lg Rene [/QUOTE]
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Wie heißte eine bekannte Vorfahrtsregel? Rechts vor...
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