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<blockquote data-quote="Molch" data-source="post: 648468" data-attributes="member: 6653"><p>Kenne ich auch, das nennt sich Netzverträglichkeitsprüfung. Gilt auch für PV, Netzbetreiber können den Anschluss von PV Anlagen über 30kWp auch verwehren, da muss man halt auf einen schnellen Netzausbau hoffen. Oder nach 10 Jahren aufgeben.</p><p></p><p></p><p></p><p></p><p>Ein Blick in die TAB des zuständigen Netzbetreibers der jeweiligen Region schafft hier Klarheit.</p><p></p><p>Für Mitteldeutschland(Mitnetz) gilt folgendes:</p><p></p><p>-alle Geräte zur Beheizung und Klimatisierung sind anmelde-und zustimmungspflichtig</p><p>-PV Anlagen(auch steckerfertige PV Anlagen) sind anmelde-und zustimmungspflichig</p><p>-Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge bis 12 kW sind anmeldepflichtig</p><p>-über 12kW dann auch zustimmungspflichtig</p><p>-Stromspeicher mit Netzeinspeisung sind anmelde-und zustimmungspflichtig</p><p>-Stromspeicher ohne Netzeinspeisung ab 12kW auch zustimmungspflichtig</p><p>- Einzelgeräte, auch ortsveränderlich ab 12kW anmelde-und zustimmungspflichtig</p><p>usw.</p><p></p><p>[URL unfurl="true"]https://www.mitnetz-strom.de/Media/docs/default-source/datei-ablage/tab_2019_bundesmusterwortlaut.pdf?sfvrsn=b081bdf9_6[/URL]</p><p></p><p>Da ich meine Klimaanlage mit 2kW genehmigen muss, mein Nachbar in seiner Pension 6 Durchlauferhitzer mit je 11kw in den Bädern anmeldefrei installiert, kann man trefflich über Sinn und Unsinn solcher Regelungen streiten.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Molch, post: 648468, member: 6653"] Kenne ich auch, das nennt sich Netzverträglichkeitsprüfung. Gilt auch für PV, Netzbetreiber können den Anschluss von PV Anlagen über 30kWp auch verwehren, da muss man halt auf einen schnellen Netzausbau hoffen. Oder nach 10 Jahren aufgeben. Ein Blick in die TAB des zuständigen Netzbetreibers der jeweiligen Region schafft hier Klarheit. Für Mitteldeutschland(Mitnetz) gilt folgendes: -alle Geräte zur Beheizung und Klimatisierung sind anmelde-und zustimmungspflichtig -PV Anlagen(auch steckerfertige PV Anlagen) sind anmelde-und zustimmungspflichig -Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge bis 12 kW sind anmeldepflichtig -über 12kW dann auch zustimmungspflichtig -Stromspeicher mit Netzeinspeisung sind anmelde-und zustimmungspflichtig -Stromspeicher ohne Netzeinspeisung ab 12kW auch zustimmungspflichtig - Einzelgeräte, auch ortsveränderlich ab 12kW anmelde-und zustimmungspflichtig usw. [URL unfurl="true"]https://www.mitnetz-strom.de/Media/docs/default-source/datei-ablage/tab_2019_bundesmusterwortlaut.pdf?sfvrsn=b081bdf9_6[/URL] Da ich meine Klimaanlage mit 2kW genehmigen muss, mein Nachbar in seiner Pension 6 Durchlauferhitzer mit je 11kw in den Bädern anmeldefrei installiert, kann man trefflich über Sinn und Unsinn solcher Regelungen streiten. [/QUOTE]
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