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<blockquote data-quote="Magnum" data-source="post: 496619" data-attributes="member: 9730"><p>@ Johann Borkum</p><p>Wir haben da andere Auflagen bei uns im Verein und müssen uns an das Tierschutzgesetzt und an die Grundsätze der Angelfischerei des VDSF</p><p>halten.</p><p>Darin heißt es: Mit dem Fang von Fischen ist deren Verwertung unabdingbar verbunden. Dabei dürfen ihnen nach § 1 Tierschutzgesetze ohne vernüftigen Grund keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden zugeführt werden.</p><p>Das Töten zum Zweck der Verwertung ist ein vernüftiger Grund im Sinne dieser Bestimmung.</p><p></p><p>Es hat so zu erfolgen, dass dem Fisch keine vermeidbaren Leiden zugefügt </p><p>werden. FISCHFANG AUSSCHLIESLICH ZUR FREUDE AM DRILL IST WEDER FISCHWAIDGERECHT NOCH NACH DEM TIERSCHUTZGESETZT ZULÄSSIG.</p><p></p><p>Das sind die Auflagen die wir hier haben.</p><p></p><p>Trotzdem Petri Heil und Grüsse</p><p>Rainer</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Magnum, post: 496619, member: 9730"] @ Johann Borkum Wir haben da andere Auflagen bei uns im Verein und müssen uns an das Tierschutzgesetzt und an die Grundsätze der Angelfischerei des VDSF halten. Darin heißt es: Mit dem Fang von Fischen ist deren Verwertung unabdingbar verbunden. Dabei dürfen ihnen nach § 1 Tierschutzgesetze ohne vernüftigen Grund keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden zugeführt werden. Das Töten zum Zweck der Verwertung ist ein vernüftiger Grund im Sinne dieser Bestimmung. Es hat so zu erfolgen, dass dem Fisch keine vermeidbaren Leiden zugefügt werden. FISCHFANG AUSSCHLIESLICH ZUR FREUDE AM DRILL IST WEDER FISCHWAIDGERECHT NOCH NACH DEM TIERSCHUTZGESETZT ZULÄSSIG. Das sind die Auflagen die wir hier haben. Trotzdem Petri Heil und Grüsse Rainer [/QUOTE]
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