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Wie lange Garantie auf Motor vom Trommelfilter?
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<blockquote data-quote="Nils Happy" data-source="post: 672552" data-attributes="member: 18336"><p>Hallo an Alle! Ich bin neu hier....deswegen wollte auch erstmal nur kleine Brötchen backen <img src="https://cdn.jsdelivr.net/joypixels/assets/8.0/png/unicode/64/1f642.png" class="smilie smilie--emoji" loading="lazy" width="64" height="64" alt=":)" title="Smile :)" data-smilie="1"data-shortname=":)" /></p><p>Trotzdem wollte ich da nur ganz kurz meinen Senf dazugeben. </p><p>1. Du brauchst Dich nicht an einen Dritten verweisen zu lassen. Der Verkäufer ist Dein Vertragspartner und haftet im Rahmen der Gewährleistung.</p><p>2. Ob der Motor selbst ein Verschleißteil sein kann...da habe ich meine Fragezeichen. Verschleißteile sind eigentlich das dazugehörige Zubehör (Dinge, die in festgelegten Intervallen oder nach einer definierten Laufleistung ausgetauscht werden). Ich persönlich glaube es nicht.</p><p>3. Bei dem § 477 BGB, der hier ins Spiel gebracht wurde (Jetzt wohl Übrigens 1 Jahr) ist es ja eigentlich so, dass wenn sich ein Mangel innerhalb eines Jahres zeigt, dass dann vermutet wird, dass der Mangel schon da war. Das heißt aber nicht nach meiner Auffassung, dass Du da jetzt chancenlos bist. Denn ich würde es anstelle des Verkäufers auf keinen Fall auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Ich denke, dass ein Sachverständiger nämlich schnell die Ursache und einen Grund finden kann. Dann wird das unglaublich teuer für den Verkäufer.</p><p></p><p>Wäre jetzt nur meine persönlichen Meinung.</p><p></p><p>Gruß</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Nils Happy, post: 672552, member: 18336"] Hallo an Alle! Ich bin neu hier....deswegen wollte auch erstmal nur kleine Brötchen backen :) Trotzdem wollte ich da nur ganz kurz meinen Senf dazugeben. 1. Du brauchst Dich nicht an einen Dritten verweisen zu lassen. Der Verkäufer ist Dein Vertragspartner und haftet im Rahmen der Gewährleistung. 2. Ob der Motor selbst ein Verschleißteil sein kann...da habe ich meine Fragezeichen. Verschleißteile sind eigentlich das dazugehörige Zubehör (Dinge, die in festgelegten Intervallen oder nach einer definierten Laufleistung ausgetauscht werden). Ich persönlich glaube es nicht. 3. Bei dem § 477 BGB, der hier ins Spiel gebracht wurde (Jetzt wohl Übrigens 1 Jahr) ist es ja eigentlich so, dass wenn sich ein Mangel innerhalb eines Jahres zeigt, dass dann vermutet wird, dass der Mangel schon da war. Das heißt aber nicht nach meiner Auffassung, dass Du da jetzt chancenlos bist. Denn ich würde es anstelle des Verkäufers auf keinen Fall auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Ich denke, dass ein Sachverständiger nämlich schnell die Ursache und einen Grund finden kann. Dann wird das unglaublich teuer für den Verkäufer. Wäre jetzt nur meine persönlichen Meinung. Gruß [/QUOTE]
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