Nein, also Wasserschläuche sind nur für die Durchleitung von Wasser behördlich zugelassen. Falls du, wovon in der Fachwelt dringend abgeraten wird, durch einen Wasserschlauch nach DIN 34213 Luft durchleiten willst, musst du das gemäß § 109 b (1) WsdG (Wasserschlauchdurchleitungsgesetz) bei der unteren Wasserschutzbehörde mittels des Formblattes 38a beantragen. Falls das im konkreten Falls genehmigungsfähig ist, musst du nach dem erfolgten Einbau die Gesamtkonstrunktion von TÜV oder DEKRA genehmigen lassen und das entsprechende Gutachten bei der Behörde einreichen.