leonardo1x
Mitglied
Hat fast jeder Baumarkt
MoinNein, also Wasserschläuche sind nur für die Durchleitung von Wasser behördlich zugelassen. Falls du, wovon in der Fachwelt dringend abgeraten wird, durch einen Wasserschlauch nach DIN 34213 Luft durchleiten willst, musst du das gemäß § 109 b (1) WsdG (Wasserschlauchdurchleitungsgesetz) bei der unteren Wasserschutzbehörde mittels des Formblattes 38a beantragen. Falls das im konkreten Falls genehmigungsfähig ist, musst du nach dem erfolgten Einbau die Gesamtkonstrunktion von TÜV oder DEKRA genehmigen lassen und das entsprechende Gutachten bei der Behörde einreichen.
Hat fast jeder Baumarkt
Kann man das irgendwo downloaden? Habt ihr einen Link?Du bist nicht auf dem aktuellem Stand,das neue Formblatt ist 38 a/1
Das solltest du Grundsätzlich nicht in Betracht ziehen.Das Schlimme ist ja, dass ich die ersten ein/zwei Zeilen von Münsteraners Post noch ernst genommen habe.![]()
A B E R , was hier teilweise für ein Mist geschrieben wird, auf eine zumindest für mich ernsthaft gestellte Frage, zu dem es auch zwei Hintergrundberatungen aus der Fachwelt gegeben hat, ist schon Traurig. Was ist das hier für ein Forum wo soviel UNSINN geschrieben wird. Ich denke für Späschen , Quatsch und Co zu schreiben gibts doch andere Foren. Wäre schön wenn Ihr hierzu keine Antworten schreibt! Danke
...Hintergrundberatungen aus der Fachwelt...