Zitat:
Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts des schweren Diebstahls.
Die sollten sich mal mit dem § 243 des StGB auseinandersetzen, dann würden die nicht so einen Schmarrn schreiben.
Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Tierschutzgesetz ja, aber Schwerer Diebstahl nein.
Gruß...