Amalgan Lampe notwendig?

smooth10

Mitglied
Hallo zusammen,
vor kurzem ging meine Amalganlampe kaputt. Hab eine neue bestellt, die aber 3 Wochen brauchte. In den 3 Wochen ist mein Wasser kein bißchen trüber geworden. Braucht man dann überhaupt eine Amalgan/UV Lampe? Der Zweck der Lampe ist ja der, das die ankommenden Algen im Filter absterben. Aber anscheinend funktioniert mein Trommler so gut, das er auch die kleinsten Algenteilchen rausfiltert. Hab die Lampe jetzt hier liegen, aber wenn das Wasser nicht trüber wird, warum dann unnötig Strom verbrauchen? Oder würdet Ihr die trotzdem laufen lassen? Falls die Amalganlampe noch einen weiteren Effekt hat, klärt mich gerne auf.

VG
Stephan
 
Na, dann filterst du aber verdammt fein, wenn dein Trommler sogar Schwebealgen filtert... Ne, Quatsch, das funktioniert nicht.

Tatsache ist aber, dass du wahnsinnig wenig Schwebealgen im Teich hast, wenn du die schon seit Jahren einmal die Stunde wegbrutzelst. Wenn die UVC dann abgeschaltet wird, wird aus 1 Alge z.B. am nächsten Tag 2 und am folgenden 4, dann 8, 16, 32... Die Schlaueren hier im Forum sollten das Prinzip erkannt haben. Bis die Anzahl der Algen dann so hoch ist, dass du tatsächlich eine Trübung erkennst, dauert es also recht lange. So lange kannst du die UVC halt schlicht ausschalten, wenn dir der Effekt mit der Keimreduzierung nicht so wichtig ist.

Meine Lampe (48 Watt 0815 UVC) brennt vielleicht 10 Tage im Jahr in ungefähr drei Intervallen an meinem relativ großen (9,6 x 5,2 m) und sehr sonnigen Teich. Ich schalte halt immer für drei Tage ein, wenn ich eine Trübung erkenne.

Hier schrieb schon mal einer, dass er 700 Watt UVC Leistung angeschlossen hat. Als Heizstäbe sind mit die Teile allerdings ein bisserl zu teuer. An solchen Extremen ist meiner Ansicht nach der Kammerer schuld. Der empfiehlt 4 Watt UVC Leistung pro Kubikmeter. Wenn du jetzt mal davon ausgehst, dass die Lampe vielleicht 40(???) % Effizienz hat, braucht man schon 10 Watt Anschlussleistung pro Kubik. Bei einem 70 Kubik Teich, sind dass dann eben jene 700 Watt. Dann verbrät man mal eben 6.132 kWh im Jahr und bei 40 ct/kWh 2.452,80 Euro für nix bzw. dafür, dass das Wasser mehr oder minder keimfrei ist. Ob man das in der Form braucht, müsste man sich mal überlegen. Fische, denen mein Wasser nicht gut genug ist und sich von ein paar Keimen kirre machen lassen, die fliegen raus und fertig.
 
Empfohlen werden teilweise 4-5 Watt Anschlußleistung (nicht UV-Leistung) pro m³ Teichinhalt, es kann aber durchaus mit 1-2 Watt bereits gut funktionieren. Ja, im Intervall oder bei Bedarf ist eine Option.
Wie schon mehrmals diskutiert, finde ich die 4-5w völlig überzogen. Dann müsste ich an die 400w rein hauen. Ich hab 105 auf knapp 100tl, brauch die aber nahezu im dauerbetrieb. Ich glaube, 1w weniger, würde nicht mehr reichen
P.s.: ja, ich hab schon gecheckt, dass du die 4-5w nicht empfohlen hast
 
Habe 2 Watt pro 1000l.
Das Lämpchen läuft im Frühjahr ca. Zwei Wochen und falls nötig 2- 3 Tage zwischendurch.
Letztes mal im Juli.
Hier zumindest völlig ausreichend und seit mitte August bereits eingemottet.
 
...wenn es nicht so weit wäre, glaub mir!
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 241 Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Weil es einfach nur ein Vollidiot ist, der sich, hinter seiner Tastatur/seinem Handy, in Sicherheit wiegt.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 185 Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Na ja, Du hast schon eine etwas seltsame Art von Humor.

Na, zumindest verzichte ich auf Verstöße gegen das StGB. Ist auch schon mal was wert find ich jetzt.
 
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