Entsorgung von Techwasser als Schmutzwasser

Richtig Torsten. Dann sagen sie dir auch das du es als Sondermüll entsorgen musst. Das wichtigste aber ist, die Kontrolle übers unbeschadete Grundwasser zu behalten. Schlimmstenfalls geht die Kläranlagenbio hops, dann blecht man halt später wenn man erwischt wird.
 
Entsorgung v. Teichwasser

:lol:

Hallo zusammen,

die Städte versuchen überall an schnelles Geld zu kommen.

Hinter unserem Grundstück verläuft ein << Graben >>
:roll: sollte es mal Hochwasser geben :roll: könnte sich es
dort verteilen ................

Der Graben ist keiner mehr, teilweise ebenerdig,

:evil: und doch muss unser Nachbar an den <Deichgräf>
ordentlich löhnen, weil er das Poolwasser dort ablässt.

Es wird nicht gechlohrt, sondern durch eine UV Lampe geklärt!!

Einsprüche abgewiesen :evil:

Wünsche Dir viel Glück....!

LG Sammy :lol:
 
Biba schrieb:
Ist dieser, wie du es nennst "Teich", nicht dein biologisch aufgewertetes Frischwasser-Sammelbecken um es auf die Umgebungstemperatur zu bringen, damit deine sanften Pflanzen nicht mit eiskaltem Wasser geschockt werden?

Für mich klingt das alles wie eine Bewässerungsanlage in die Fische eingebracht wurden, damit keine Frösche oder ähnlich störendes der Nachbarschaft keinen Kummer macht.

Bei Behörden etc. hab ich aufgehört entgegen zu kämpfen, sondern schlage sie lieber mit den eigenen Waffen. Bzw. den eigenen Argumenten.

Notfalls gründen wir eine Glaubensgemeinschaft der "Brüder des biologischen Gieswassers" und beschäftigen sie mit Diskreminierungsversuchen in der Presse ;)

Na Frank den würd ich stecken lassen :wink: Wenn der Sachbearbeiter dann in seiner Freizeit beim Nabu Kröten über die Strasse trägt , bist du gleich weg :lol: der Nachweiss das sein Teich Abwasser unbedenklich ist halt ich da für effektiver und komplizierter gleichermaßen . wie will man das realisieren ? ne Probe ?? glaub nicht das da eine reichen wird . Solch Nachweis wird sehr aufwendig :| und gegen Behörden wohl auch aussichtslos :| die Endrechnung betrachtend würd ich vorgehen , was kostet dich Alles übers Jahr und was isses dir wert ?
 
Die Definition ist entscheidend

Hallo zusammen,
toll, wie sich hier einige mit einbringen!
Das bringt tatsächlich ein paar interessante Gesichtspunkte auf.

Aber, die entscheidende Frage lautet:
Kann das bei einem Teilwasserwechsel anfallende Techwasser als Schmutzwasser und damit als Abwasser angesehen werden?
Denn wenn dem so ist, dann muss ich es über den Kanal entsorgen und für diesen Teil Abwassergebühr bezahlen. Die reine Techbefüllung oder Nachfüllung wegen Verdunstung erlaubt mir die Stadt ja Abwasserkostenfrei zu entnehmen (als Gartenwasser) ohne Einleitung in das Abwassernetz.

Nicht ganz einfach, aber auf die Frage ob Teichwasser denn Schmtuzwasser ist, läßt sich die Problematik tatsächlich reduzieren.

Vielen Dank schon mal für weitere rege Beteiligung.
 
Hallo Hans-Jürgen,

Da bleiben ein paar Fragen offen:

1. wie stellt die Stadt fest wie hoch die Verdunstung aus dem Teich ist?

2. wie oft und wann du evtl. Den Teich neu befüllst?

3. was für die Grünflächen und was für den Teich draufgeht? Wie soll man das unterscheiden?

Zudem hatte ich dir auch die Links gesandt, wo das niederschlagswasser direkt in Teiche geleitet wurde (Sinn oder Unsinn ist hier nicht das Thema) und die Anlieger die abwasserentsorgung hierfür gutgeschrieben bekamen. Das könnte man analog somit auch für die abwasserpflicht annehmen.

Der eine Beitrag mit dem Urteil der Sauna ist interessant, da haben die Verwaltungsrichter ganz klar signalisiert das das Wasser für Grünflächen und Teiche von den abwasserkosten befreit ist, sprich gleichgestellt.
 
Bürokratisch gesehen iss dein Wasser , welches als Ausgleich für deinen Wasserwechsel genommen / überfällig wird - Abwasser ! Es gibt eine " Belastung im Kreislauf 8) ... anders , wenn du es nur !! zum Bewässern deiner Pflanzen nutzt :wink: . Iss halt so :| und wird schwer dagegen nen Argument zu finden , denk ich !! Aber ich bin nur n Teichbesitzer :lol: , daher Anwalt !! Obwohl du da sicher n guten brauchst :?

:? Hatten wir nich schon mal was in der Richtung ??
 
Evtl. kann ich hier auch etwas beitragen.
Ich habe schon mal eine ordentliche Ausführung darüber im Thema Pond Support geschrieben, dort hat man mich nur ausgelacht.

Grundlegend will man mit den Trennsystemen in der Kanalisation erreichen das Regenwasser und Abwasser nicht zusammen in den Kläranlagen landen.
Regenwasser, sowie Oberflächenwasser von versiegelten Flächen werden in Regenrückhaltebecken (Natur) aufgefangen um die Kläranlagen zu entlasten.
Darum sollte ein Biologisch betriebener Teich auch an der Regenabwasserleitung angeschlossen sein, wenn der Teich Abwasserbefreit ist. Oder aber man verwendet das Wasser tatsächlich zur Gartenbewässerung. Bei Trommelfiltern etc ist die Nutzung für den Garten etwas schwieriger. Aber bitte auch in die Verträge Eurer Versorgungsbetriebe schauen. Gefühlt handhabt das jeder Ort anders.

Wer ständig Chemie in seinen Teich einführt wird Probleme bekommen, wenn die Wasserwerte von der Stadt gemessen werden.

Dann muss der Teich am Abwasser angeschlossen sein und die Befreiung ist hinfällig.

Eigentlich leicht zu verstehen.
Wer nicht hören will muss fühlen. So einfach ist es in Deutschland.
Aus diesem Grunde habe ich nicht umsonst im Pond Support Tread darauf hingewiesen. Wer unbeding unzugelassene Chemie in den Teich kippen will, der soll sich bewußt sein, dass er das Abwasser entsprechend zahlen muss.

Grundsätzlich sollte man sich aber so einen Brief vom Ordnungsamt genau durchlesen und hinterfragen. Im Ordnungsamt sitzen nicht die Leute die sich in der Praxis mit Kläranlagen auskennen. Da kann schnell mal das ein oder andere durcheinander gewürfelt werden.

Gruß Alois
 
Hallo Alois,

Einfach mal nachdenken bevor du was schreibst...

Die abwasserbetriebe haben keine Verträge, sondern arbeiten aufgrund einer Satzung welche sich aus dem wasserhaushaltsgesetz ergibt. Also rein gesetzliche Grundlagen und keine Verträge.

Zudem hat das Ordnungsamt damit nichts, rein gar nichts zu tun.

Die Einleitung von nicht zugelassenen Mitteln in die Abwässer ist auch gesetzlich geregelt und auch hiermit hat das Ordnungsamt rein gar nichts zu tun, sondern diese Organisation ist die Polizei und Staatsanwaltschaft. Was nicht als Abwasser zugelassen ist, ist durch Verordnung geregelt.

Also bitte, überlege bitte mal was du hier von dir gelassen hast....
 
Hallo,

nur mal kurz zum Nachdenken, wohin leiten Schwimmbäder ihre Abwässer ein?
:lol:


In Hans Jürgens Fall wird wieder der Amtsschimmel bis zum erbrechen geritten! Ein Gruss aus dem tollen bürokratischen Deutschland! :twisted:
 
Jürgen: Hab mal bei Wiki die Definition von Abwasser nachgeschlagen. Da heisst es dann:

"Als Abwasser bezeichnet man das durch Gebrauch verunreinigte (bzw. in seinen Eigenschaften oder seiner Zusammensetzung veränderte) Wasser, das je nach Gebrauch oder Wiederverwendbarkeit weiter unterschieden wird: "

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Abwasser

Wenn die Stadt sich nur daran alleine festbeissen würde, so hätte sie mit der Argumentation (leider) recht. Selbst ich darf demnach auch mein Teichwasser nicht mehr in die Sickergrube laufen lassen, da man Abwässer nicht in die Umwelt leiten darf.

Eine gegenteilige Argumentation eines mal fiktiv angenommenenen Menschen, der sein Klo nicht an die Kanalisation anschliessen will, würde wohl auch lauten "Na wenn dem sein vollgekacktes Teichwasser so ablaufen darf, darf ich das auch so machen".

Ich persönlich glaube, dass wenn du denen einfach recht gibst und dich 1-2 Jahre unauffällig verhälst, sprich mehr Leitungs- als Gartenwasser verbrauchst, ist das Ding schnell gegessen. Evtl könnte man noch als Verhandlungsbasis das an der Oberfläche entnommene Wasser als Gieswasser deklariert bekommen und somit das Nachfüllen des Teiches dann wieder über Gartenwasser machen. Da könnte ein evtl. Nachweiss der Fäkaldichte des Oberflächenentnommenen Wassers hilfreich sein. Auch eine Vor Ort Besichtigung deiner Entnahmestelle könnte helfen, es glaubhaft zu vermitteln.
 
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