Wenn ich mir das alles so durch den Kopf gehen lasse, dann kommt für mich nur noch ein Einhängegerät in Frage, egal ob Vlieser/EBF oder Trommler. Leicht zugänglich für Wartungsarbeiten und leicht ausbaubar, für eventuelle Rücksendung an den Hersteller oder Händler.
Was mich noch interessiert, wer ist denn nun mein Ansprechpartner, der Händler, mit dem ich einen Kaufvertag geschlossen habe, oder der Hersteller? Und was ist, wenn der Händler nicht mag, nicht kann oder in Rente ist? Habe ich dann einen unmittelbaren Anspruch gegenüber dem Hersteller? Vielleicht liest ja ein Jurist oder sonstige fachkundige Person mit und kann was zu schreiben, auch gerne per PN.
Viele Grüße
Hans